Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 5
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Sanie­rungs- und Abwicklungsgesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Bankengesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Ein­la­gen­si­che­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs-Anstalts-Gesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 4. November 2022 beriet der Landtag den Bericht und An-trag betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und weiterer Gesetze in erster Lesung. Die gegenständliche Gesetzesvorlage wurde dabei im Grundsatz begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Ein Abgeordneter stellte Fragen zu zwei Themenkomplexen (einerseits zum täglichen Höchstbetrag der Abhebungen innerhalb eines Zahlungsmoratoriums, andererseits zur zukünftigen Veranlagung der Gelder des Abwicklungsfonds), die im Rahmen dieser Stellungnahme beantwortet werden. Schliesslich nutzt die Regierung die gegenständliche Stellungnahme für entsprechende Ausführungen zu den Erläuterungen der betroffenen Bestimmungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (MPF)
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
5
Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2023-40
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 106/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. November 2022 wurde die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags gab es einige Fragen, die im Folgenden, sofern sie nicht schon seitens der Regierung erörtert wurden, im Kapitel 3 beantwortet werden. Eine Anpassung der Regierungsvorlagen ist dabei nicht notwendig.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2023 / 150
2023 / 149
2023 / 148
2023 / 147
Landtagssitzungen
02. März 2023
Stichwörter
Fragen erste Lesung
Höchst­be­trag inner­halb Zahlungsmoratorium
Stel­lung­nahme Regierung
Ver­an­la­gung Abwicklungsfonds