Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 64
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzmarktstabilisierungs-Anstalts-Gesetzes
 
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Aufgrund der geplanten organisatorischen Zusammenführung der Landeskasse und der Stabsstelle Finanzen in eine neue Amtsstelle ist die Anpassung des Gesetzes über die Anstalt zur Finanzierung finanzstabilisierender Massnahmen (Finanzmarktstabilisierungs-Anstalts-Gesetz; FSAG) notwendig. Dies da die beiden Stellenleiter gemäss gesetzlicher Bestimmung Einsitz im Verwaltungsrat der Anstalt nehmen. Mit dem vorliegenden Bericht schlägt die Regierung eine Gesetzesanpassung dahingehend vor, dass die Regierung neu zwei Vertreter der Landesverwaltung für den Verwaltungsrat der Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen bestimmt, wobei eine dieser beiden Personen als Präsident eingesetzt wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen (AFFM)
Landeskasse
Stabsstelle Finanzen
5
Vaduz, 11. Juni 2023
LNR 2023-1097
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktstabilisierungs-Anstalts-Gesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Im Rahmen der Schaffung eines Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz)1 wurde nebst der Einsetzung der Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde festgelegt, dass die Anwendung der Abwicklungsinstrumente durch die Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen (AFFM) sichergestellt werden soll. Aufgrund dessen wurde zeitgleich mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz das Gesetz über die Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes und der Errichtung der -
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selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts per 1. Januar 2017 hat die AFFM ihre Tätigkeit aufgenommen.



 
1Bericht und Antrag Nr. 92/2016 sowie Bericht und Antrag Nr. 133/2016.
 
LR-Systematik
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95
952
LGBl-Nummern
2023 / 407
Landtagssitzungen
07. September 2023
Stichwörter
Anpas­sung Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs-Anstalts-Gesetz (FSAG)
Ver­wal­tuns­rats­be­set­zung
Zusam­men­füh­rung Lan­des­kasse Stab­ss­telle Finanzen