Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 5. Mai 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 33/2023 betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes in erster Lesung beraten. Der Landtag hat die Vorlage begrüsst und sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Diese Fragen bezogen sich insbesondere auf die Ausschreibung von Amtsstellenleitungspositionen, die Verlängerung der Probezeit, die Nebenbeschäftigung im Rahmen der Ausübung öffentlicher Ämter, das Mitarbeitergespräch sowie einzelne Abänderungen im E-GovG.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle Amtsstellen
Parlamentsdienst
Finanzkontrolle
Gerichte
Staatsanwaltschaft
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1101
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes (BuA Nr. 33/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 5. Mai 2023 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst und das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Bei dieser ersten Lesung wurden einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfen. Die Fragen werden, sofern dies seitens der Regierung nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.