Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 5. Mai 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 27/2023 zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung auf-geworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Diese Fragen betrafen insbesondere weitergehende Informationen zu dem der Finanzkommission des Landtags zur Verfügung gestellten Abgaben- und Gebührenvergleich mit dem Ausland, die in den letzten Jahren im Rahmen der Verlängerung des Staatsbeitrags erfolgten Abgaben- und Gebührenerhöhungen für Finanzintermediäre, die Frage einer Erhöhung der Finanzierungsperiode von vier auf fünf Jahre sowie die Vereinfachung und Konsolidierung des Abgaben- und Gebührenregimes im Bereich der Abwicklung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1130
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024, BuA Nr. 27/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 5. Mai 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Während keine Fragen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage vorgebracht wurden, stellten sich einzelne Grundsatzfragen, welche mit vorliegender Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.