Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchfürhung der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetz; EWR-SFDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetz, EWR-SFDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze wurde die gegenständliche Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Die offenen Fragen betrafen schwerpunktmässig etwaige bereits tätige Schwarmfinanzierungsplattformen sowie eine nach der Vernehmlassung durchgeführte Änderung der Bestimmung über die Vorteilsabschöpfung. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Haftungsbestimmungen nach Art. 3 des EWR-SFDG.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1107
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetz, EWR-SFDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag Nr. 28/2023, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 5. Mai 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 28/2023 betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetz, EWR-SFDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig. Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der
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Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.