Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 75
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen bes­tim­mungen der Vorlage
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Energiekostenpauschalegesetzes
 
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Mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen befristeten Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerung für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen (Entlastungspaket Energiepreise) konnten bislang rund 2'100 Haushalte mittels Auszahlung einer Energiekostenpauschale unterstützt werden. Ausserdem erhielt die Caritas Liechtenstein ein Budget von CHF 300'000 zur Unterstützung von Härtefällen, die keinen Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben. Weiters wurden die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Mietbeiträge für Familien und die Ergänzungsleistungen zur AHV-IV erhöht.
Im Bericht und Antrag zum "Entlastungspaket Energiepreise" Nr. 129/2022 ist die Regierung von 5'000 anspruchsberechtigten Haushalten ausgegangen, womit deutlich weniger Haushalte einen Antrag gestellt haben als ursprünglich erwartet.
In der Juni-Landtagssitzung wurde die Energiekostenpauschale von mehreren Abgeordneten als geeignete Massnahme bezeichnet, um zielgerichtet jene Haushalte zu unterstützen, welche die Hilfe benötigen. Mehrere Abgeordnete setzten sich für eine Verlängerung und Ausweitung der bisherigen Massnahme ein. Konkret wurden die Anhebung der Schwelle für die Anspruchsberechtigung und eine Erhöhung der Unterstützungsbeiträge vorgeschlagen.
Gemäss Energiekostenpauschalegesetz (EKPG) mussten die Anträge auf Ausrichtung einer Energiekostenpauschale bis zum 30. Juni 2023 eingebracht werden. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Energiekostenpauschalegesetzes möchte die Regierung jenen einkommensschwachen Haushalten, die bisher noch keinen Antrag auf die Gewährung einer Energiekostenpauschale gestellt haben, die Gelegenheit zur Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 geben. Darüber hinaus soll die Erwerbsgrenze von CHF 77'000 auf CHF 100'000 angehoben und sollen die Pauschalsätze um jeweils CHF 300 pro im Haushalt lebende Person erhöht werden. Von der Anhebung der Pauschalsätze profitieren auch Haushalte, welche bereits eine Energiekostenpauschale bezogen haben. Um diese Haushalte nicht gegenüber jenen Haushalten zu benachteiligen, die gemäss diesem Vorschlag unterstützt werden, erhalten sie die Differenzbeträge von Amts wegen ausbezahlt. Es ist davon auszugehen, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten mit den -
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aus dem bereits bewilligten Nachtragskredit - verbliebenen CHF 4 Mio. finanziert werden können.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Soziale Dienste-
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1177
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energiekostenpauschalegesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Im Dezember 2023 hat der Landtag im Rahmen des Entlastungspaktes "Energiepreise", welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unter anderem das Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte (Energiekostenpauschalegesetz; EKPG)1 abschliessend behandelt und als dringlich erklärt. Das Gesetz bezweckte die möglichst rasche und unbürokratische Abfederung der Auswirkungen der Energiepreissteigerungen auf einkommensschwache Haushalte. Von Januar bis einschliesslich Juni 2023 hatten einkommensschwache Haushalte auf der Grundlage des -
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Energiekostenpauschalegesetzes die Gelegenheit, beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale einzureichen. Als einkommensschwach galt dabei ein Haushalt mit einen Haushaltseinkommen bis CHF 77'000.
Wie im Bericht und Antrag Nr. 129/2022 ausgeführt wurde, sind für Härtefälle, die durch die beschriebenen Massnahmen nicht abgedeckt werden können, für Einrichtungen wie die Caritas total CHF 300'000 vorgesehen. Die Auswahl der Institutionen, die einen staatlichen Beitrag erhalten, erfolgte durch das Amt für Soziale Dienste. Mit der Abwicklung der Auszahlung für Härtefälle wurde die Caritas Liechtenstein als einzige Einrichtung betraut und dazu eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung regelt einerseits die Unterstützung der Caritas Liechtenstein durch das Amt für Soziale Dienste und andererseits die Auszahlung von Beiträgen an Personen, die als Härtefälle anzusehen sind.
Weiters wurde im Bericht und Antrag Nr. 129/2022 ausgeführt, dass davon ausgegangen wird, dass der Grossteil der liechtensteinischen Haushalte über einen eigenen Stromzähler verfügt und damit bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen anspruchsberechtigt ist. Jene Haushalte, welche über keinen eigenen Stromzähler verfügen (beispielsweise Mieter in einem Mehrfamilienhaus, in welchem der Strom über die Vermieterin oder den Vermieter abgerechnet wird) und welche aufgrund der Entwicklung der Energiepreise finanziell unter Druck stehen, haben die Möglichkeit, sich wegen der dadurch bedingten Mehrbelastung an die Caritas zu wenden.
Aufgrund der Annahme, dass rund 5'000 Haushalte eine durchschnittliche Pauschale von CHF 1'000 erhalten werden, wurden für die Umsetzung dieser Massnahme im Finanzbeschluss CHF 5 Mio. dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Trotz zahlreicher Informationen und Berichterstattung blieb die Zahl der Bezüger der Energiekostenpauschale mit rund 2'100 weit unter den erwarteten
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Antragstellungen. Nebst einer Berichterstattung zur Landtagssitzung wurde die Bevölkerung zunächst mittels Medienmitteilung vom 24. Januar 2023 über die Möglichkeit des Bezuges einer Energiekostenpauschale informiert. Diese Mitteilung wurde gleichentags auf den Online-Portalen der beiden Landeszeitungen und am Folgetag in den Printausgaben veröffentlicht. Ausserdem berichtete Radio L am 24. Januar 2023 auf ihrer Website und in mehreren Nachrichtensendungen über die Möglichkeit einer Unterstützung. Das Amt für Soziale Dienste informierte weiters mit einem Merkblatt auf seiner Website und verschickte mit den Verfügungen betreffend Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung ein Beiblatt, mit welchem auf die Einmalunterstützung aufmerksam gemacht wurde. Die Unterstützungsleistung wurde zusätzlich in einem redaktionellen Beitrag im "Liechtensteiner Vaterland" vom 16. Februar 2023, in einer Kleinen Anfrage samt Beantwortung vom 1. bzw. 3. März 2023 sowie in einer Medienmitteilung zum anstehenden Ende der Eingabefrist am 30. Juni 2023 thematisiert. Darüber hinaus erhielten rund 10'000 Personen bzw. Ehepaare mit der Steuererklärung ein Informationsschreiben zur Energiekostenpauschale. Auch die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) informierten in einem Schreiben an die Haushalte über die Möglichkeit, eine Energiekostenpauschale zu beantragen.
Nachfolgende Tabelle veranschaulicht, wie viele Personen und Haushalte total eine Auszahlung der Energiekostenpauschale erhalten haben, wobei nach der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Haushaltsgrössen differenziert wird.
 
Haushaltsgrösse
Anzahl Haushalte
Anzahl Personen
Betrag
Bezug pro Haushalt
1 Person
1342
1342
CHF 606'380
CHF 452
2 Personen
486
972
CHF 270'568
CHF 557
3 Personen
152
456
CHF 112'887
CHF 743
4 Personen
71
284
CHF 58'500
CHF 824
10
 
5 Personen
29
145
CHF 23'814
CHF 821
6 Personen
10
60
CHF 13'905
CHF 1391
7 Personen
3
21 (18)
CHF 4'635
CHF 1545
Total
2'093
3'280 (3'277)
CHF 1'144'689
CHF 547
Tabelle 1: Inanspruchnahme der Energiekostenpauschale per 29. Juni 2023 (63 offene Anträge).2



 
1LGBl. 2022 Nr. 405.
 
2Die maximale Unterstützung erreicht ein Haushalt mit sechs Personen. Daher werden bei den drei Siebenpersonenhaushalten nur 18 Personen eingerechnet.
 
LR-Systematik
8
85
851
LGBl-Nummern
2023 / 373
Stichwörter
Anhe­bung Anspruchsschwelle
Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le­ge­setz
Ent­la­stungs­paket Energiepreise
Erhö­hung Unterstützungsbeiträge
Mass­nah­men­ver­län­ge­rung