Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 83
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Umset­zung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit, Res­sour­cen­ein­satz und Nach­hal­tige Entwicklung
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben
Mit Beschluss Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 17. März 2023 wurde die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, in das EWR-Abkommen beschlossen.
Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene insbesondere einheitliche Mindestsicherheitsmerkmale für Personalausweise (in Liechtenstein die Identitätskarte) festgelegt. Wesentlich ist dabei die Integration eines elektronischen Datenträgers, wie dies bereits für Reisepässe vorgesehen ist. Diese Sicherheitsmerkmale sind notwendig, um ein Dokument auf seine Echtheit hin zu überprüfen und die Identität einer Person festzustellen. Die Festlegung von Mindestsicherheitsstandards und die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweisen sollen die Verwendung dieser Dokumente in der Union sicherer machen.
Liechtenstein ist zur Übernahme der gegenständlichen Verordnung aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet. Die Durchführung dieser Verordnung erfordert eine Anpassung des Heimatschriftengesetzes, des Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes. Die entsprechenden Änderungen befinden sich bereits in der Umsetzung und sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Beschluss Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 17. März 2023 bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt, durch welchen Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Amt für Informatik
 
6
Vaduz, 22. August 2023
LNR 2023-1013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 50/2023 vom 17. März 2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 17. März 2023 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben1, (Verordnung (EU) 2019/1157) in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses).
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Das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses bedarf des Abschlusses der Zustimmungsverfahren durch die nationalen Gesetzgeber in den EWR/EFTA-Staaten Island und Liechtenstein. Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung im Landtag dienen dazu, die Zustimmung des Landtags einzuholen.
Die Verordnung (EU) 2019/1157 ist in den EU-Mitgliedstaaten am 1. August 2019 in Kraft getreten. Sie ist seit dem 2. August 2021 in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar.
In den EWR/EFTA-Staaten wird die Verordnung (EU) 2019/1157 am Tag des In-krafttretens des entsprechenden EWR-Übernahmebeschlusses in Kraft treten. Die Verordnung (EU) 2019/1157 wird ab diesem Datum in den EWR/EFTA-Staaten unmittelbar anwendbar. Die Verordnung bedarf jedoch einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Diese erfolgt durch eine Abänderung des Heimatschriftengesetzes,2 des Personenfreizügigkeitsgesetzes3 und des Ausländergesetzes.4 Für weitere Details wird auf den Bericht und Antrag Nr. 121/2022 verwiesen.



 
1ABl. L 188 vom 12.07.2019, S. 67.
 
2Heimatschriftengesetz vom 18. Dezember 1985 (HSchG), LGBl. 1986 Nr. 27.
 
3Gesetz vom 20. November 2009 über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (PFZG), LGBl. 2009 Nr. 348.
 
4Gesetz vom 17. September 2008 über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 Nr. 311).
 
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2024 / 023
Landtagssitzungen
05. Oktober 2023
Stichwörter
Auf­nahme bio­me­tri­scher Daten
Erhö­hung Sicher­heit Personalausweis
Min­dest­si­cher­heits­merk­male Personalausweis
Über­nahme Ver­ord­nung (EU) 2019/1157
Über­nah­me­ver­pflich­tung EWRA