Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 7. August 2023 wurde die parlamentarische Initiative der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Patrick Risch, Daniel Oehry und Thomas Rehak zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung überprüft die Regierung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist.
Die legistische Überprüfung der Vorlage wurde durchgeführt. Die legistisch geprüfte Initiativvorlage liegt diesem Bericht und Antrag bei.
Die Regierung empfiehlt, die Initiative dazu zu nutzen, um eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen und schlägt hierfür eine Präzisierung von Art. 1 Bst. a und Art. 3 Abs. 3 vor.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Politische Parteien
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 4. September 2023
LNR 2023-1415
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien an den Landtag zu unterbreiten.
Am 3. August 2023 reichten die Abgeordneten Manfred Kaufmann, Patrick Risch, Daniel Oehry und Thomas Rehak beim Parlamentsdienst eine parlamentarische Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien ein. Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag angefügt.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 7. August 2023 wurde diese parlamentarische Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) überprüft die Regierung innert der Frist von sechs Wochen ab Überweisung, ob
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die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.