Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in erster Lesung beraten. Das Vorhaben der Regierung mit der gegenständlichen Vorlage Rechtssicherheit zu schaffen, wurde grundsätzlich begrüsst. Eintreten war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Des Weiteren schlägt die Regierung zusätzlich einzelne Änderungen zu Bestimmungen vor bzw. macht klarstellende Ausführungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
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Vaduz, 03. Oktober 2023
LNR 2023-1459
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) (BuA Nr. 65/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 7. September 2023 wurden das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie der Lesung der Regierungsvorlagen wurden einzelne Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet hat, wird auf diese
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nachfolgend eingegangen. Zudem wurde bei einem Artikel eine Änderung angeregt. Die Regierung hat diese Anregung aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet. Des Weiteren schlägt die Regierung zusätzlich zu zwei Bestimmungen klarstellende Änderungen vor und macht dazu erklärende Ausführungen. Dies betrifft auch Art. 6 Abs. 3. Die entsprechende Änderung wurde dem Landtag bereits vor der ersten Lesung mitgeteilt. Sie war in der Debatte unbestritten.