Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) in seiner ersten Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und wurde einhellig beschlossen.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden grundsätzliche Fragen zu statistischen Daten zu Menschen mit Behinderungen und zum Zeitplan bezüglich allfälliger weiterer Anpassungen des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) gestellt. Weiters gab es zu Art. 131d Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen (AussStrG) sowie zu den Art. 5, 6 und 13 VMRG Fragen.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits anlässlich der Landtagsdebatte vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden. Darüber hinaus erfolgte eine neuerliche detaillierte Prüfung der einzelnen Bestimmungen, aufgrund dessen einzelne Klarstellungen in den Erläuterungen vorgenommen wurden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport (federführend bzw. koordinierend)
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Justiz
Amt für Soziale Dienste
Amt für Statistik
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Vaduz, 3. Oktober 2023
LNR 2023-1513
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) (BuA Nr. 74 /2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 74/2023 betreffend die Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.