Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 15
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Wirtschaftsprüfergesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Offenlegungsgesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (CBCR-Richtlinie) sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU durch Anpassung der Grössenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und grosse Unternehmen oder Gruppen)
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In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 124/2023 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Abgeordneten begrüssten die Vorlage und stimmten dem Eintreten zu.
Seitens der Abgeordneten wurde eine Reihe von Fragen aufgeworfen, welche unter anderem den Anwendungsbereich der CSRD, eine mögliche Ausweitung bzw. Einschränkung der neuen Anforderungen sowie die Folgen des Verfehlens von Klimazielen betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Gleichzeitig wird die Gelegenheit ergriffen, die zwischenzeitlich am 17. Oktober 2023 von der EU-Kommission angenommene Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU durch Anpassung der Grössenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und grosse Unternehmen oder Gruppen im liechtensteinischen Recht umzusetzen und damit die Grössenkriterien für die Unternehmensgrössen zur Entlastung einzelner Unternehmen anzuheben.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Justiz
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)-
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2023-1985
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 124/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 7. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 124/2023 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Entscheidung über das Eintreten war unbestritten. Im Rahmen der Debatte wurde eine Reihe von Fragen gestellt, welche nachfolgend beantwortet wird.
LR-Systematik
2
21
216
1
17
173
9
95
954
LGBl-Nummern
2024 / 172
2024 / 171
2024 / 170
Landtagssitzungen
07. März 2024
Stichwörter
Ände­rung Rechnungslegungsvorschriften
Anpas­sung Grös­sen­kri­te­rien Kleinstunternehmen
Anpas­sung Grös­sen­kri­te­rien Kleinunternehmen
Anpas­sung Grös­sen­kri­te­rien Unternehmensgruppen
Ertragss­teu­er­be­richt
Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung Unternehmen
Offen­le­gung Ertragssteuerinformationen
Umset­zung Anpas­sung Grössenkriterien
Umset­zung CBCR
Umset­zung CSRD