Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 17
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Ehegesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Partnerschaftsgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts
(Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle)
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Am 2. November 2022 überwies der Landtag die Motion zur Öffnung der Ehe für alle an die Regierung. Die Regierung wurde darin beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.
Mit der gegenständlichen Vorlage wird dem Auftrag der Motionärinnen und Motionäre nachgekommen, indem die Ehe für alle in Liechtenstein eingeführt wird. Hierfür wird vorgeschlagen, das Ehegesetz derart abzuändern, dass das Rechtsinstitut der zivilrechtlichen Ehe künftig gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermassen offensteht.
Um eine fristgerechte Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle zu gewährleisten, stellt die gegenständliche Vorlage eine sogenannte Kernvorlage dar. Das bedeutet, dass vorerst ausschliesslich die wesentlichsten Gesetze wie das Ehegesetz, das Partnerschaftsgesetz und das Personen- und Gesellschaftsrecht - soweit notwendig - abgeändert werden. Die weiteren (Neben-)Gesetze, welche Bezug auf das Rechtsinstitut der Ehe nehmen, sollen mittels dieser Vorlage nicht angepasst, sondern von den Gerichten und der Praxis bis auf Weiteres sinngemäss angewendet werden.
Nach der Öffnung der Ehe für alle können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Schliesslich soll Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eingetragene Partnerschaft durch ein einfaches Verfahren in eine Ehe umzuwandeln.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
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Betroffene Stellen
Gerichte
Zivilstandsamt
Amt für Soziale Dienste
Ausländer- und Passamt
Steuerverwaltung
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2024 -63
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts zu unterbreiten.
1.1Motion zur Öffnung der Ehe für alle
Gestützt auf Art. 42 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19. Dezember 20121 reichten 15 Abgeordnete eine Motion2 ein, mit welcher die Regierung beauftragt wurde, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.
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Die Motion wurde am 21. September 2022 beim Parlamentsdienst eingereicht und vom Landtag in seiner Sitzung vom 2. November 2022 mit 23 Stimmen an die Regierung überwiesen.
Der Vorstoss der Motionärinnen und Motionäre wurde wie folgt begründet:
"Paare heiraten unter anderem zivil, um ihre Lebensgemeinschaft vor dem Gesetzgeber dauerhaft auf eine verbindliche Basis zu stellen, sich gegenseitig finanziell abzusichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit auszudrücken. Einem Teil der Bevölkerung in Liechtenstein wird die Möglichkeit, die zivilrechtliche Ehe einzugehen bisher verweigert. Zwar steht gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit offen, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, die Ehe bleibt ihnen bisher jedoch vorenthalten. Die Unterschiede zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer zivilrechtlichen Ehe führen - wie weiter unten ausgeführt wird - zu Benachteiligungen. Die eingetragene Partnerschaft ist somit bis heute nicht mit der zivilrechtlichen Ehe gleichzusetzen und wird vielfach als "Ehe zweiter Klasse" wahrgenommen und eingestuft. Eine solche Ungleichbehandlung aufgrund biologischer Unterschiede, insbesondere der sexuellen Orientierung, ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat nicht zu vereinen.
Historie
Beide Souveräne in Liechtenstein (Fürst und das Volk, vertreten durch den Landtag) stehen der Ehe für alle offen gegenüber. Der Fürst hat 2021 anlässlich eines lnterviews geäussert, dass er nichts gegen die Forderung nach einer Ehe für alle habe,
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solange es nicht um die Adoption von Kindern gehe
3. Auch die sprechenden Landtagsabgeordneten haben sich in der Aktuellen Stunde im Oktober Landtag 2021 zum Thema Ehe für alle mehrheitlich für die Ehe für alle ausgesprochen. Die dabei des Öfteren geforderte, öffentliche und breite Diskussion, bei welcher insbesondere auch die kritischen Stimmen gehört werden sollen, läuft bereits seit Anfang letzten Jahres.
Befürworter:innen wie Gegner:innen werden seither immer wieder mit dem Thema in der Öffentlichkeit konfrontiert und sind aufgefordert, sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess und die Diskussion einzubringen.
lm Mai 2021 hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass der Ausschluss von eingetragenen Partnerschaften von der Stiefkindadoption gegen die EMRK und die Landesverfassung verstosse. Art. 25 Partnerschaftsgesetz wurde daher aufgehoben, dem Gesetzgeber die Maximalfrist von einem Jahr zur Verfügung gestellt, um eine Ersatzregelung für Art. 25 Partnerschaftsgesetz zu schaffen. Der von der Regierung vorgeschlagene, neu formulierte Art. 25 Partnerschaftsgesetz, wonach Personen einzig auf Grundlage ihres Zivilstands "Eingetragene Partnerschaft" weiterhin von der gemeinsamen Adoption, der Sukzessivadoption und der Fortpflanzungsmedizin hätten ausgeschlossen werden sollen, fand mit 12 von 25 Stimmen keine Mehrheit. Art. 25 Partnerschaftsgesetz wurde somit durch das StGH-Urteil im Juli 2022 ersatzlos aufgehoben. Die Regierung hat das Abstimmungsergebnis im Landtag so interpretiert, dass der Landtag eine komplette Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei Adoption und Fortpflanzungsmedizin will. Die Regierung hat die Vernehmlassung zur Gleichbehandlung im Bereich Adoption bereits gestartet und angekündigt an einer gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin zu
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arbeiten. Die zivilrechtliche Ehe für alle lasse sich jedoch laut Regierung nicht aus dem Landtagsentscheid ableiten. Für die Öffnung der Ehe für alle müsse daher a) der Landtag als Volksvertretung einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einreichen oder b) das Volk bzw. eine lnteressensgruppierung einen Vorstoss einbringen. Die unterzeichnenden Motionäre reichen diese Motion aus eigener Überzeugung und eigenem Antrieb ein, wobei damit gleichzeitig dem Wunsch der Betroffenen und der an der ersten liPride vom 11. Juni 2022 erneut geäusserten Forderung auf Öffnung der Ehe für alle nachgekommen wird.
Wie oben ausgeführt, wird die Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare in den Bereichen Adoption und Fortpflanzungsmedizin bereits von der Regierung bearbeitet. Somit muss dies mit der vorliegenden Motion nicht erneut beantragt werden.
Seit 1. Juli 2022 ist die Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften in Liechtenstein erlaubt und möglich. Mit Urteil des Staatsgerichtshofes StGH 2020/097 vom 10. Mai 20214 wurde per 12. Juli 2022 Art. 25 Partnerschaftsgesetz aufgehoben und aufgrund der Nichtannahme des Regierungsvorschlages zu Art. 25 Partnerschaftsgesetz in der Mai-Landtagssitzung nicht ersetzt. Somit ist der allgemeine Ausschluss eingetragener Partnerschaften von der Adoption und Fortpflanzungsmedizin ersatzlos aufgehoben worden.
lm lnterview des Erbprinzen zum diesjährigen Staatsfeiertag im Volksblatt hat der Erbprinz Folgendes geäussert: "Die Ehe für alle für sich allein betrachtet, dürfte kein grösseres Problem sein. Kritisch könnten jedoch Neuregelungen betreffend Fremdkindadoption und Fortpflanzungsmedizin sein, die mit der Ehe für alle zum Teil verbunden werden. Wir sollten zwar auch in diesen Bereichen Benachteiligungen, die auf die sexuelle Orientierung zurückzuführen sind, beseitigen. Gleichzeitig
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sollten wir aber nicht das Kindeswohl und das Wohl der Mütter schwächen und immer bedenken, dass die Kinder in diesen Fragen die schwächste Lobby haben."
Länder, welche die Ehe für alle bereits eingeführt haben
ln Europa haben bereits 18 Länder die Ehe für alle geöffnet:
Niederlande (2001)
Belgien (2003)
Spanien (2005)
Norwegen (2009)
Schweden (2009)
Island (2010)
Portugal (2010)
Dänemark (2012)
Frankreich (2013)
Grossbritannien (England, Wales und Schottland 2014, Nordirland 2020)
Luxemburg (2015)
lrland (2015)
Finnland (2017)
Deutschland (2017)
Malta (2017)
Österreich (2019)
Schweiz (lnkraftsetzung Juli 2022)
Slowenien (2022)
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Weltweit kommen folgende 13 Länder dazu:
Kanada (2005)
Südafrika (2006)
Argentinien (2010)
Brasilien (2013)
Neuseeland (2013)
Uruguay (2013)
USA (2015)
Kolumbien (2016)
Australien (2018)
Taiwan (2019)
Ecuador (2019)
Costa Rica (2020)
Chile (2022)
Unsere beiden Nachbarländer und sämtliche deutschsprachigen Länder Europas haben die zivilrechtliche Ehe für alle bereits eingeführt. Weltweit haben Stand heute bereits 31 Länder die Ehe für alle eingeführt. ln der Schweiz wurde die Ehe für alle in einer Volksabstimmung im September 2021 mit 64.1 % der Urnengänger und von allen Ständen angenommen. lnsbesondere die hohe Zustimmung aller Abstimmenden und die Zustimmung aller Stände (Kantone) kann vergleichend für das als in gewissen Kreisen konservativ geltende Liechtenstein herangezogen werden. ln der Schweiz haben selbst die als sehr konservativ geltenden Kantone Schwyz, beide Appenzell, Uri zugestimmt. Unsere beiden Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden haben der Ehe für alle mit 59.3 % (SG) bzw. 62.8 % (GR) zugestimmt. Dies sollte zumindest ein Hinweis für die Meinung der liechtensteinischen
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Bevölkerung sein. ln Österreich wurde die Ehe für alle durch den Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 5. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2019 geöffnet.
Breite öffentliche Diskussion
ln der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, dass bzgl. Themen wie Ehe für alle, Adoption für gleichgeschlechtliche Paare, Fortpflanzungsmedizin etc. eine breite öffentliche Diskussion geführt werden müsse. Auch wenn man über den Zeitpunkt des Beginns der Diskussion unterschiedlicher Meinung sein kann, bleibt dennoch auch unwiderlegbar festzuhalten, dass die öffentliche Diskussion bereits seit längerer Zeit im Gange ist. Hervorzuheben sind dabei sicherlich die Aktuelle Stunde im Oktoberlandtag 2021 und die erste liPride, die am 11. Juni 2022 in Schaan durchgeführt wurde, bei welcher einer der wichtigsten Programmpunkte eine Diskussionsrunde mit Regierungsbeteiligung war. Weitere, jährlich wiederkehrende Anlässe sind seitens des Vereins FLay bereits geplant, bspw. der lnformationsstand am Staatsfeiertag, der internationale Coming-out-Day am 11. Oktober, der jeweils am 17. Mai begangene Gedenktag gegen Homo- & trans-Phobie IDAHOBIT, und auch 2023 will der Verein mit der zweiten liPride die Anliegen der queeren Community in der Gesellschaft platzieren.
Die Öffentlichkeit und Bevölkerung hat auch während des Gesetzgebungsprozesses die bekannten Möglichkeiten, sich auf verschiedene Weise einzubringen (bspw. durch Teilnahme an der Vernehmlassung). Diese Zeit ist für die vorliegende Motion gegeben. Die Regierung hat für die Behandlung der Motion zwei Jahre Zeit, welche für diese Diskussion genutzt werden kann. Die Motionäre würden eine frühere Umsetzung begrüssen. Die Ausarbeitung der Vernehmlassung, die Durchführung derselben, die Vorbereitung der Vorlage für den Landtag (Bericht und Antrag), Eintretensdebatte, Fragen zu den einzelnen Artikeln, die Stellungnahme der Regierung dazu wie auch die zweite Lesung im Landtag bieten viel Raum und Zeit für eine
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breite Diskussion. Diese geben auch der Öffentlichkeit genügend Zeit und Argumentationen, um diese Themen breit und öffentlich zu diskutieren.
ILGA-Rating Liechtenstein
Die internationale Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and lntersex Association ist der weltweit tätige Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und lntersexorganisationen mit beratendem Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (UN). Bei diesem Rating belegte Liechtenstein in der Vergangenheit jeweils einen der hinteren Plätze. lm Jahre 2019 war dies der 42te von 49 Plätzen, im letzten veröffentlichten Rating konnte sich Liechtenstein auf den 38ten Platz verbessern. Diese Verbesserung ist insbesondere mit dem Entscheid des Staatsgerichtshofes zur Stiefkindadoption zu erklären. Unsere Nachbarländer belegen den 21ten (Schweiz) bzw. den 18ten (Österreich) Platz. Spitzenreiter sind die Länder Malta, Dänemark, Belgien, Norwegen, Luxemburg und Schweden.
Zwangsouting bei Bewerbung, Anstellung, Auslandsreisen
Mit den mit der eingetragenen Partnerschaft zusammenhängenden Zivilständen "in eingetragener Partnerschaft", "gerichtlich aufgelöster Partnerschaft" oder "aufgelöste Partnerschaft durch Tod" müssen sich Personen, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, eine solche wieder aufgelöst haben oder deren Partner oder Partnerin gestorben ist, u.a. bei der Bewerbung, der Anstellung oder auch auf Auslandsreisen outen, wenn sie nach ihrem Zivilstand gefragt werden. Ein solches Outing kann bei einem LGBTIQA+-unfreundlichen oder -feindlichen Arbeitgeber, aber auch in einem konservativen Land (bspw. auf der arabischen Halbinsel), in dem LGBTIQA+-Personen verfolgt oder bestraft werden, zu Nachteilen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung führen. Dieses Problem kann mit der Öffnung der Ehe für alle und dem damit verbundenen Zivilstand
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"verheiratet" bzw. bei der Auflösung/Scheidung "geschieden" oder "verwitwet" einfach vermieden werden.
Zivilrechtliche Ehe
Die Motionäre fordern lediglich die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe. Die religiöse Ehe ist davon ausdrücklich nicht betroffen. Der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt somit der Definition der Religionsgemeinschaften überlassen.
Änderungen im Ehegesetz
Eine Öffnung der Ehe für alle kann im Ehegesetz dadurch eingeführt werden, indem in Art. 1 Ehegesetz die Worte "verschiedenen Geschlechts" ersatzlos gestrichen werden. Diese Worte sollten auch in Art. 4 Ehegesetz ersatzlos gestrichen werden bzgl. der Verlobung. Das restliche Ehegesetz sollte begrifflich so überarbeitet werden, sodass eine Ehe von zwei Personen des gleichen Geschlechts eingegangen werden kann.
Weitere Änderungen in der liechtensteinischen Rechtsordnung
Sollten sich in der liechtensteinischen Rechtsordnung noch weitere Ungleichbehandlungen zwischen gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren befinden, so sollen diese ebenfalls beseitigt und durch gleiche Regelungen für gemischt- und gleichgeschlechtliche Paare ersetzt werden.
Bisher eingegangene eingetragene Partnerschaften
Nach Ansicht der Motionäre sollte nach Öffnung der Ehe für alle Menschen, die bisher eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, wie in der Schweiz mit
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einer einfachen Benachrichtigung die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden können. Es sollte eine Möglichkeit, aber keine Pflicht sein. Nach Öffnung der Ehe für alle sollten nach dem Vorbild der Schweiz, dem das liechtensteinische Partnerschaftsgesetz als Rezeptionsvorlage zu Grunde liegt, keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr möglich sein, sondern nur noch die Ehe für alle zur Verfügung stehen. Eine parallele Beibehaltung für gleichgeschlechtliche Paare und Öffnung der eingetragenen Partnerschaften für gemischtgeschlechtliche Paare sehen die Motionäre nicht für notwendig. Falls in der Vernehmlassung Letzteres jedoch grossmehrheitlich gewünscht wird (wie bspw. in Österreich), so verschliessen sie sich dem nicht, solange die gleichen Rechte und Pflichten für alle Paare, somit gleich- und gemischtgeschlechtliche Paare gelten.
Abschliessende Worte
Mit der Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für alle wird niemandem etwas weggenommen, der oder die davon nicht persönlich betroffen ist. Für die betroffenen Personen jedoch wird Rechtsgleichheit geschaffen, samt den damit verbundenen Erleichterungen. lndem gleich- und gemischtgeschlechtliche Paare gleichbehandelt werden, könnte Liechtenstein als Staat auch ein deutliches Statement zur Chancengleichheit generell abgeben. Liechtenstein würde mit diesem Schritt zudem (wie von der Politik auch immer versprochen) die Entwicklung in unseren Nachbarländern, den übrigen deutschsprachigen Ländern und vielen weiteren Ländern in Europa und auch einigen Ländern weltweit nachvollziehen."



 
1LGBl. 2013 Nr. 9, LR-Nr. 171.101.1.
 
2https://www.landtag.li/files/attachments/20220921113629.pdf.
 
3https://www.radio.li/nachhoren, Beitrag 12.02.2021,17:52, Fürst Hans-Adam ll zur "Ehe für Alle", und Beitrag 04.03.2021,12:20 Fürst zur "Ehe für Alle", https://www.nzz.chlschweiz/der-fuerst-provoziert-schwule-und-lesben-1d.1602590.
 
4https://www.gerichtsentscheidungen.li/default.aspx?z=MNSBoaHb7nz3AAOK-DYeNcrxu84slUiGNkdmtgrxtOOuWYkiNM5J9rmD-SXKx2vayLDC88CqyF4MXAo7gqeVTlBZd0cVLMV7twM1.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 263
2024 / 262
2024 / 261
Landtagssitzungen
08. März 2024
Stichwörter
Abän­de­rung Ehegesetz
Abän­de­rung Partnerschaftsgesetz
Abän­de­rung PGR
Anwen­dung, singemässe
Kern­vor­lage
Motion Ehe für alle
Öff­nung Zivilehe