Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 2
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Kosten
5.Ter­mine
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit, Res­sour­cen­ein­satz und nach­hal­tige Entwicklung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Kredits und Nachtragskredits für den Kauf der Liegenschaft Messinastrasse 5, Grundstück Nr. 2224 samt dem darauf errichteten Gewerbegebäude, in Triesen
 
Auf dem Triesner Grundstück Nr. 2224 wurde in den Jahren 1989 bis 1991 das Gewerbegebäude Messinastrasse 5 errichtet. Beim Gewerbegebäude Messina handelt es sich um ein Gewerbegebäude mit fünf Geschossen. Die aktuelle Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Das Land Liechtenstein ist seit 1. Januar 1991 Mieter der Büro- und Lagerräumlichkeiten des Gewerbegebäudes Messina.
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Gewerbegebäudes Messina aktuell vom Amt für Kultur, Abteilung Archäologie, als Büro- und Arbeitsräume sowie als Lagerräume für archäologische Gegenstände. Weiters wird das Gewerbegebäude Messina von dem Amt für Umwelt, der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften, dem Landesmuseum sowie dem Kunstmuseum genutzt.
Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein beabsichtigt bereits seit mehreren Jahren den Verkauf der Liegenschaft und schrieb diesen im Einklang mit ihren internen Richtlinien im Sommer 2023 öffentlich aus.
Die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften reichte im Auftrag der Regierung am 17. August 2023, unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags, bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein ein formelles Kaufangebot in Höhe von CHF 13.135 Mio. ein. Der angebotene Kaufpreis entspricht dem gerundeten Mittelwert der Marktwerte von drei Schätzungen.
Mit dem Erwerb der Liegenschaft durch das Land Liechtenstein kann die weitere Nutzung der Liegenschaft durch die Liechtensteinische Landesverwaltung und selbständige Stiftungen des öffentlichen Rechts am Standort Messinastrasse 5 in Triesen gesichert werden.
Die Regierung beantragt beim Landtag einen Kredit von CHF 13.135 Mio. für den Kauf der Liegenschaft Messinastrasse 5, Grundstück Nr. 2224 samt dem darauf errichteten Gewerbegebäude, in Triesen, zu genehmigen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
5
Betroffene Stellen
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Amt für Finanzen-
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7
Vaduz, 30. Januar 2024
LNR 2023-1696
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Kredits und Nachtragskredits für den Kauf der Liegenschaft Messinastrasse 5, Grundstücks Nr. 2224 samt dem darauf errichteten Gewerbegebäude, in Triesen, zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) ist grundbücherliche Alleineigentümerin des Triesner Grundstücks Nr. 2224 samt dem darauf errichteten Gewerbegebäude an der Messinastrasse 5, Triesen (Gewerbegebäude Messina). Das Grundstück umfasst eine Fläche von 1'798m2 und befindet sich im östlichen Teil der Gewerbezone "Neusand" in Triesen. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Situierung der Liegenschaft Messinastrasse 5, Triesen (blau umrandet).
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Abbildung 1: Situierung Liegenschaft Messinastrasse 5, Triesen, Quelle: Geoportal des Fürstentums Liechtenstein.
Das Gewerbegebäude Messina wurde in den Jahren 1989 bis 1991 erbaut. Das Land Liechtenstein mietet das Gewerbegebäude seit dem 1. Januar 1991, d.h. seit Bestehen des Gebäudes. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Gewerbegebäudes Messina aktuell vom Amt für Kultur, Abteilung Archäologie, als Büro-, Arbeits- und Lagerräume sowie von dem Amt für Umwelt, der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften (SSL), dem Landesmuseum und dem Kunstmuseum.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 169
Landtagssitzungen
07. März 2024
Stichwörter
Bauten und Anlagen, staatliche
Finanz­be­schluss
Finanzen
Lie­gen­schaft, Erwerb
Nut­zung Amt für Kultur, Abtei­lung Archäologie
Staat­liche Bauten und Anlagen