Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
4
Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 114/2023 betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze vom 6. Dezember 2023 wurden die gegenständlichen Vorlagen vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war aufgrund der Notwendigkeit der Anpassung des OffG an die aktuellen Gegebenheiten unbestritten sowie einhellig.
Die vorliegende Stellungnahme dient der Beantwortung einer aufgeworfenen Frage genereller Natur sowie der weiteren Präzisierung und Anpassung zweier Artikel.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, FMA
5
Vaduz, 12. März 2024
LNR 2024-366
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 114/2023) aufgeworfenen Frage zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 114/2023 betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.