Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2024)
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Die erste Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 125'000.
Das Land ist bestrebt Grundstücke in den Naturschutzgebieten des Landes zu erwerben, um die Erhaltung der Lebensräume wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie die Erhaltung gefährdeter natürlicher Lebensräume sicherzustellen. Dafür werden im Voranschlag jährlich entsprechende Mittel vorgesehen. Dem Land wurden im "Bangser Feld" in Ruggell mehrere Grundstücke angeboten, welche sich in einem ökologisch sehr wertvollen Gebiet befinden. Um die angebotenen Flächen erwerben zu können, wird der vorliegende Nachtragskredit im Umfang von CHF 125'000 beantragt.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Zuständige Stelle
Amt für Finanzen
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Vaduz,
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (I/2024) zulasten der Landesrechnung 2024 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie den mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite betreffend die Landesrechnung 2024.
1) Inkrafttreten noch ausstehend