Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Reform Erbrecht)
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In seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 123/2023 betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten sowie einhellig.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Diese betrafen insbesondere die vorgeschlagene Befristung der Anrechnung von Schenkungen auf zehn Jahre, die Pflichtteilsminderung um die Hälfte bei fehlendem Naheverhältnis über einen längeren Zeitraum, die Einführung eines Pflegevermächtnisses sowie die Hinterlegung von Testamenten durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Soweit die Fragen der Abgeordneten nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Gerichte
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Vaduz, 16. April 2024
LNR 2024-230
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes (BuA Nr. 123/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 123/2023 betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurden einige Fragen gestellt. Diese werden, sofern dies nicht oder nicht abschliessend bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, nachstehend beantwortet.