Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 4
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
1.1Gesetz über die Abän­de­rung des Ban­ken­ge­setzes (BankG)
1.2Gesetz über die Abän­de­rung des EWR-Zen­tral­ver­wahrer-Durch­füh­rungs­ge­setzes (EWR-ZVDG)
1.3Gesetz über die Abän­de­rung des Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setzes (VVG)
1.4Gesetz über die Abän­de­rung des Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setzes (FMAG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Bankengesetzes, des EWR-zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarkaufsichtgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen aufgeworfenen Fragen
 
4
Im Rahmen der ersten Lesung vom 6. Dezember 2023 des Bericht und Antrages Nr. 115/2023 betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentral-Verwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen wurden die gegenständlichen Vorlagen vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war aufgrund der EWR-Relevanz des Rechtsaktes unbestritten sowie einhellig.
Die vorliegende Stellungnahme dient mangels aufgeworfener Fragen nur der Vornahme minimaler Anpassungen der Gesetzesvorlagen. Einerseits wird eine formelle Korrektur im Bankengesetz vorgenommen, andererseits wird in den Vorlagen eine Vorabumsetzung der Verordnung (EU) 2022/858 eingefügt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, FMA
5
Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2024-122
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentral-Verwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (BuA Nr. 115/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 115/2023 betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentral-Verwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig. Ausdrücklich begrüsst wurde die in den Vorlagen enthaltene Präzisierung des
6
Begriffs "Finanzinstrument", der neu auch die mittels Distributed-Ledger-Technologie emittierten Instrumente einschliesst.
LR-Systematik
9
95
952
9
95
951
9
95
950
9
95
952
LGBl-Nummern
2024 / 176
2024 / 175
2024 / 174
2024 / 173
Landtagssitzungen
07. März 2024
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung EWR-Zen­tral­ver­wahrer-Durchführungsgesetz
Ban­ken­ge­setz, for­melle Korrektur
Digi­ta­li­sie­rung Finanzsektor
DLT-Marktinfrastrukturen
Durch­füh­rung VO (EU) 2022/858
Pilot­re­ge­lung Dis­tri­buted-Ledger-Technologie