Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 40
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
1.Abän­de­rung des Öffent­liche-Unter­nehmen-Steue­rungs-Gesetzes
2.Abän­de­rung des Gesetzes über die Agentur für Inter­na­tio­nale Bildungsangelegenheiten
3.Abän­de­rung des Gesetzes über die Stif­tung "Erwach­se­nen­bil­dung Liechtenstein"
4.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Krankenhilfe
5.Abän­de­rung des Gesetzes über die Fami­li­en­hilfe Liechtenstein
6.Abän­de­rung des Gesetzes über die Anstalt "Liech­tens­tein Wärme"
7.Abän­de­rung des Gesetzes über die Stif­tung "Kunst­mu­seum Liechtenstein"
8.Abän­de­rung des Gesetzes über die Stif­tung "Kunst­schule Liechtenstein"
9.Abän­de­rung des Gesetzes über die "Kul­turs­tif­tung Liechtenstein"
10.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­schen Kraftwerke
11.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Landesbibliothek
12.Abän­de­rung des Gesetzes über das Liech­tens­tei­ni­sche Landesmuseum
13.Abän­de­rung des Gesetzes über das Liech­tens­tei­ni­sche Landesspital
14.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Musikschule
15.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rundfunk"
16.Abän­de­rung des Gesetzes über die Uni­ver­sität Liechtenstein
17.Abän­de­rung des Standortförderungsgesetzes
18.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Ver­kehrs­be­trieb LIECHTENSTEINmobil"
19.Abän­de­rung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
20.Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
21.Abän­de­rung des Gesetzes über die Liech­tens­tei­ni­sche Post
22.Abän­de­rung des Gesetzes über die Telecom Liech­tens­tein AG
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen aufgeworfenen Fragen
(Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen)
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An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag in erster Lesung den Bericht und Antrag Nr. 110/2023 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen) in erster Lesung behandelt. Die Gesetzesvorlagen wurden grundsätzlich begrüsst. Der Landtag sprach sich einhellig für Eintreten aus.
Im Rahmen der Beratung wurden einige Fragen aufgeworfen. Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet diese Fragen, soweit sie seitens des zuständigen Regierungsmitglieds im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden.
Die Vorschläge der Landtagsabgeordneten wurden analysiert, inhaltliche Anpassungen gegenüber der ersten Lesung sind jedoch aus Sicht der Regierung nicht angezeigt. Die Gesetzesentwürfe enthalten hingegen einzelne redaktionelle Korrekturen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Regierung
Alle Ministerien
Amt für Finanzen
Finanzkontrolle
Alle öffentlichen Unternehmen gemäss ÖUSG
6
Vaduz, 07. Mai 2024
LNR 2024-644
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen; BuA Nr. 110/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 6. Dezember 2023 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (BuA Nr. 110/2023) in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden,
7
sofern dies seitens der Regierung nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) enthält darüber hinaus eine rein redaktionelle Korrektur in Art. 34 Abs. 1 LRFG.
LR-Systematik
1
17
172
4
41
414
4
44
447
8
81
813
8
83
831
7
73
733
4
43
432
4
44
442
4
41
414
4
43
432
4
43
432
8
81
813
4
43
432
7
78
784
9
93
935
7
74
744..1
8
83
831
9
95
952
7
78
781
7
78
784
LGBl-Nummern
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2024 / 391
2024 / 391
2024 / 390
2024 / 389
2024 / 388
2024 / 387
2024 / 386
2024 / 384
2024 / 384
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Stichwörter
Ober­auf­sicht öffent­liche Unternehmen
ÖUSG
Steue­rung und Über­wa­chung öffent­li­cher Unternehmen