Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen aufgeworfenen Fragen
(Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen)
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An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Landtag in erster Lesung den Bericht und Antrag Nr. 110/2023 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen) in erster Lesung behandelt. Die Gesetzesvorlagen wurden grundsätzlich begrüsst. Der Landtag sprach sich einhellig für Eintreten aus.
Im Rahmen der Beratung wurden einige Fragen aufgeworfen. Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet diese Fragen, soweit sie seitens des zuständigen Regierungsmitglieds im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden.
Die Vorschläge der Landtagsabgeordneten wurden analysiert, inhaltliche Anpassungen gegenüber der ersten Lesung sind jedoch aus Sicht der Regierung nicht angezeigt. Die Gesetzesentwürfe enthalten hingegen einzelne redaktionelle Korrekturen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Regierung
Alle Ministerien
Amt für Finanzen
Finanzkontrolle
Alle öffentlichen Unternehmen gemäss ÖUSG
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Vaduz, 07. Mai 2024
LNR 2024-644
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen; BuA Nr. 110/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 6. Dezember 2023 wurde die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (BuA Nr. 110/2023) in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden,
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sofern dies seitens der Regierung nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) enthält darüber hinaus eine rein redaktionelle Korrektur in Art. 34 Abs. 1 LRFG.