Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 45
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Medien­land­schaft in Liechtenstein
3.Grund­lagen des öffent­li­chen Rundfunks
4.Finan­zie­rung des LRF
5.Bestan­des­auf­nahme und Handlungsfelder
6.Ziel­bild und Kon­zept für den Liech­tens­tei­ni­schen Rundfunk
7.Finanz­pla­nung
8.Schluss­fol­ge­rung und Antrag
9.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
10.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) und die Gewährung eines Landesbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028
 
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Im Rahmen der Behandlung des Bericht und Antrags Nr. 77/2023 zur Sanierung und Neuausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) im September 2023 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, "ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung des LRF im Kontext der Medienförderungsanpassungen auszuarbeiten und dem Landtag 2024 vorzulegen". Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung diesem Auftrag nach.
Die Regierung ist überzeugt, dass es in einer vielfältigen Medienlandschaft neben privaten Medien auch ein öffentlich-rechtliches Medium braucht, das objektiv, unparteilich und ausgewogen über das politische Geschehen berichtet. Der LRF soll eine massgebliche und identitätsstiftende Stimme für Liechtenstein und die grenznahe Region sein. Das Zielbild und Konzept für den LRF sieht vor, dass die Marke "Radio Liechtenstein" Anziehungspunkt und Spiegelbild für alles ist, was in Liechtenstein geschieht. "Radio Liechtenstein" soll im gesellschaftlichen Leben wieder sichtbar werden, indem möglichst viele Menschen aus Liechtenstein am Radio zu hören sind. Der LRF will sich zudem noch klarer als öffentlich-rechtlicher Sender positionieren und das Radioprogramm mit einer entsprechend breiten Auswahl an Themen gestalten. Dabei soll auch in Zukunft an sieben Wochentagen während 24 Stunden ein Programm aus Informationen sowie Service- und Unterhaltungselementen und Musik gesendet werden. Angesichts des Wandels im Medienkonsum wird sich der LRF ständig weiterentwickeln und seine Angebote noch stärker digital ausrichten müssen. Hierfür braucht es qualifizierte Mitarbeitende, welche befähigt sind, Radiosendungen multimedial anzubieten.
Um die Qualität des Programms sicherzustellen, sollen Überwachungskonzepte, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit anderen lokalen Medien, entwickelt und eingeführt werden. Hierzu gehört auch eine regelmässige proprietäre Nutzungsforschung, die der Justierung des Programms dient. Als öffentlich-rechtlicher Sender ist sich der LRF seiner besonderen Verantwortung in der Berichterstattung bewusst und kommt seiner gesetzlichen Pflicht nach, in ausserordentlichen Situationen und Notlagen zeitnah zu informieren.
Ein relevanter und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk setzt eine angemessene, tragfähige und berechenbare Finanzierung voraus. Auf Grundlage des
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vorliegenden Konzepts für die zukünftige Ausrichtung des LRF und die damit einhergehende Finanzplanung 2025 bis 2028 beantragt die Regierung beim Landtag, einen vierjährigen Finanzbeschluss über einen Landesbeitrag von jährlich CHF 3'950'000 an den LRF auszurichten. Unter Berücksichtigung der erzielbaren Werbeeinnahmen würde der LRF somit über ein ähnliches Budget verfügen, wie es "Radio L" in seinen erfolgreichen Jahren vor 20 Jahren hatte. Mit einem mehrjährigen Finanzbeschluss soll die Finanzierung des LRF entpolitisiert, finanzielle Planbarkeit geschaffen und damit die Unabhängigkeit des Senders sichergestellt werden.
Mit der Revision des Medienförderungsgesetzes und dem vorliegenden Bericht und Antrag zur zukünftigen Ausrichtung und Finanzierung des LRF soll die Medienlandschaft in Liechtenstein insgesamt, d.h. sowohl die privaten Medien als auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk, gestärkt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
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Vaduz, 14. Mai 2024
LNR 2024-757
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks und die Gewährung eines Landesbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 zu unterbreiten.
1.1Die Entwicklung des Rundfunks in Liechtenstein
"Radio L" erhielt 1994 eine Konzession zur Veranstaltung eines landesweiten Radiosenders und startete am 15. August 1995 nach einer längeren Probephase seinen Betrieb als private Radiostation in Liechtenstein. Hinter "Radio L" stand die Radio-TV AG. Das Privatradio betrieb ein Vollprogramm1, konnte aber nie die notwendigen Hörerzahlen bzw. Einnahmen erzielen, um kostendeckend betrieben -
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werden zu können. Im November 1999 beschloss der Landtag auf Antrag der Regierung (Bericht und Antrag Nr. 121/1999), einen Landesbeitrag in Höhe von CHF 1'125'000 an die Radio-TV AG für die seit Sendebeginn (15.08.1995) bis Ende 1999 erbrachten programmlichen Leistungen auszurichten. Ab dem Jahr 2000 wurde "Radio L" gestützt auf eine Leistungsvereinbarung mit einem jährlichen Landesbeitrag in der Höhe von CHF 750'000 pro Jahr unterstützt.2 Mit dieser Vereinbarung übernahm "Radio L" erstmals Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten. Gemäss Bericht und Antrag Nr. 65/2003 erhielt "Radio L" damit de facto den Status eines Landessenders.
"Radio L" konnte in Liechtenstein und dem Rheintal jeden Tag etwa 50'000 Hörerinnen und Hörer aufweisen. Davon stammten ca. 12'000 aus Liechtenstein und 38'000 aus dem Rheintal. Damit war "Radio L" das führende Radio im Rheintal. Trotz dieser starken Stellung zeigte sich aber von Anfang an, dass "Radio L" die laufenden Kosten sowie die Investitionen nicht durch Werbeeinnahmen decken konnte. Die separate Radio L Werbe AG konnte in keinem Jahr ein positives Ergebnis aufweisen. So belief sich der Gesamtaufwand im Jahr 2002 auf CHF 4.5 Mio., wovon durch Werbeeinnahmen CHF 2.2 Mio. gedeckt werden konnte. Die seit der Gründung aufgetretenen Verluste von schätzungsweise CHF 12 Mio. wurden durch private Sponsoren gedeckt. Im Jahr 2003 beschlossen die Gönner, die Zahlungen für "Radio L" per Mitte des Jahres einzustellen. Um eine Schliessung von "Radio L" zu vermeiden, nahm die Regierung Verhandlungen unter der Bedingung des zwischenzeitlichen Weiterbetriebs mit der Radio-TV AG auf.
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Per 1. Januar 2004 übernahm das Land Liechtenstein die Aktiven und einen Teil des Personals des bestehenden Radiosenders und brachte diese in die neu geschaffene öffentlich-rechtliche Anstalt "Liechtensteinischer Rundfunk" (LRF) ein. Gleichzeitig wurden die Aufgaben sowie die Finanzierung des Radios mit dem neu geschaffenen Gesetz über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG; LGBl. 2003 Nr. 229) geregelt. In Art. 6 bis 9 des LRFG wurde der öffentlich-rechtliche Auftrag des LRF festgelegt. Seither ist der LRF aufgrund des Gesetzes verpflichtet, ein landesweit empfangbares Radioprogramm unter dem Namen "Radio Liechtenstein" zu veranstalten und zu verbreiten. Gegenüber dem privaten "Radio L" wurde der Gesamtaufwand des LRF um rund CHF 1.4 Mio. auf CHF 3.4 Mio. gesenkt.
Die wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation des LRF hat sich insbesondere seit dem Jahr 2016 verschlechtert. Die Gründe für die finanziellen Probleme lagen einerseits in Versäumnissen des Unternehmens selbst (SUISA-Abgaben; Vorsteuerabzug), andererseits in strukturellen Veränderungen des Werbemarkts mit anhaltend sinkenden Werbeeinnahmen. Das Land als Eigner musste in der Folge den Staatsbeitrag erhöhen und mehrfach mit Nachtragskrediten aushelfen. Im Jahr 2023 musste der LRF mit einem Nachtragskredit über CHF 600'000 finanziell saniert werden, damit ein drohender Konkurs abgewendet werden konnte (Bericht und Antrag Nr. 77/2023).



 
1Unter einem Vollprogramm wird das Programmangebot verstanden, bei dem an sieben Tagen während 24 Stunden unterschiedliche Zielgruppen ein breites Spektrum von Themen, Musik und Formen bedient wird. Im Gegensatz zum Vollprogramm bedient das Spartenprogramm bestimmte Sparten bzw. Themen.
 
2Diese Leistungsvereinbarung stützte sich auf das damalige Medienförderungsgesetz. Im Jahr 2006 wurde das Medienförderungsgesetz aus dem Jahr 2000 einer Totalrevision unterzogen und die Möglichkeit zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Medien aufgehoben und durch die Instrumente der direkten und indirekten Medienförderung ersetzt.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 294
Stichwörter
Aus­rich­tung Landesbeitrag 2025 - 2028
Kon­zept Medienförderung
Neu­aus­rich­tung Liech­tens­tei­ni­scher Rundfunk
Sichers­tel­lung Programmqualität
Stär­kung Medienlandschaft