Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten lesung Betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen) aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung vom 10. November 2023 des Bericht und Antrages betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze wurde die gegenständliche Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Die offenen Fragen betrafen schwerpunktmässig etwaige zusätzlich benötigte personelle Ressourcen aufgrund des erhöhten Aufsichtsaufwandes infolge der Einführung des neuen Aufsichtssystems über Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie die Befugnis der FMA, Klasse-3 Vermögensverwaltungsgesellschaften die Einhaltung von Anforderungen im Bereich des internen Kapitals und der liquiden Aktiva in dem nach ihrem Ermessen als angemessen erachteten Umfang vorzuschreiben. Schliesslich erfolgt eine Anpassung der Begrifflichkeiten der "Wirtschaftsprüfer" und "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften".
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2024-123
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag Nr. 106/2023, zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 10. November 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 106/2023 betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten. Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.