Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 5
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu den ein­zelnen Artikeln
4.Erläu­te­rung zu Ände­rungen der Bezeich­nungen im Zusam­men­hang mit Wirt­schafts­prü­fern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
1.1Gesetz über die Abän­de­rung des Vermögensverwaltungsgesetzes
1.2Gesetz über die Abän­de­rung des Finanzkonglomeratsgesetzes
1.3Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wertpapieren
1.4Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Ver­walter alter­na­tiver Investmentfonds
1.5Gesetz über die Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten lesung Betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen) aufgeworfenen Fragen
 
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Im Rahmen der ersten Lesung vom 10. November 2023 des Bericht und Antrages betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze wurde die gegenständliche Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Die offenen Fragen betrafen schwerpunktmässig etwaige zusätzlich benötigte personelle Ressourcen aufgrund des erhöhten Aufsichtsaufwandes infolge der Einführung des neuen Aufsichtssystems über Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie die Befugnis der FMA, Klasse-3 Vermögensverwaltungsgesellschaften die Einhaltung von Anforderungen im Bereich des internen Kapitals und der liquiden Aktiva in dem nach ihrem Ermessen als angemessen erachteten Umfang vorzuschreiben. Schliesslich erfolgt eine Anpassung der Begrifflichkeiten der "Wirtschaftsprüfer" und "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften".
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2024-123
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag Nr. 106/2023, zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 10. November 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 106/2023 betreffend die Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten. Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 181
2024 / 180
2024 / 179
2024 / 178
2024 / 177
Landtagssitzungen
07. März 2024
Stichwörter
Ände­rung Vermögensverwaltungsgesetz
Anpas­sung Begriff Wirtschaftsprüfer
Anpas­sung Begriff Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Auf­sichts­auf­wand, erhöhter
Auf­sichts­system Vermögensverwaltungsgesellschaften
Befug­nisse FMA
Erhöhte per­so­nelle Ressourcen
Umset­zung der RL (EU) 2019/2034
Umset­zung der VO (EU) 2019/2033