Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 52
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­li­ches
3.Bemer­kungen zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der für den Mai-Landtag 2021 vorgesehenen 2. Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 93/2020 sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 25/2021 zuhanden der 2. Lesung) wurde von verschiedenen Abgeordneten der Wunsch geäussert, dass der dannzumal neu gewählte Landtag die Möglichkeit erhalten solle, noch einmal Grundsatzfragen zur geplanten Revision des Lehrerdienstgesetzes (LdG) zu diskutieren, was im Rahmen einer 2. Lesung, aber nicht mehr möglich sei. Nachdem der Landtag in einer ersten Abstimmung zunächst über die Zulässigkeit eines Antrags auf erneute 1. Lesung gestützt auf Art. 31 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) abstimmte und diese mit 15 Stimmen bejahte, genehmigte er im Anschluss daran ebenfalls mit 15 Stimmen den entsprechenden Antrag auf erneute 1. Lesung des Lehrerdienstgesetzes. In der Folge führte der neu gewählte Landtag eine Grundsatzdebatte zur vorgelegten Revision des LdG, in welcher verschiedene Abgeordnete auch neue Fragestellungen eingebracht haben.
Im Anschluss an die Debatte stand das Schulamt im Auftrag des Ministeriums in einem intensiven Austausch mit den Stufenvereinen der Lehrpersonen sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern. In einem transparenten und partizipativen Prozess wurden alle Interessensgruppen bestmöglich einbezogen und laufend über diverse Kanäle informiert.
Eine wichtige Anpassung im Gesetz ist die Ausweitung des Geltungsbereiches. So kamen in den vergangenen Jahren diverse Angebote hinzu, die einen engen Bezug zur Unterrichtstätigkeit aufweisen, wie etwa Klassenhilfen oder Sprachassistenzen. Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches soll neu nicht nur das Lehrpersonal, sondern auch das schulische Assistenzpersonal Eingang ins Gesetz finden.
Eine weitere Anpassung betrifft die unbefristeten und befristeten Dienstverträge. So soll neu das Lehr- und schulische Assistenzpersonal wie das Staatspersonal grundsätzlich unbefristet angestellt werden. Befristete Anstellungen sollen weiterhin in Ausnahmefällen möglich bleiben, sofern es die Umstände rechtfertigen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die erforderlichen Anstellungsbedingungen im Zeitpunkt der Anstellung noch nicht alle erfüllt sind oder wenn es sich bei der zu besetzenden Stelle um eine klar zeitlich definierte befristete Anstellung
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handelt, z.B. im Rahmen einer Stellvertretung. Gleichzeitig entfällt das dreijährige Provisorium für Lehrpersonen, stattdessen wird eine Probezeit von sechs Monaten eingeführt. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Kündigung eines Dienstverhältnisses neu durch die Anstellungsbehörde mittels Verfügung erfolgt. Damit liegt sowohl die Anstellung wie auch die Kündigung bei der gleichen Behörde, so wie das auch beim Staatspersonal der Fall ist. Des Weiteren wird die Kündigungsfrist innerhalb eines Jobsharingverhältnisses von drei Monaten auf vier Monate verlängert. Damit muss die erstkündigende Partei eine viermonatige Kündigungsfrist einhalten. So bleibt einerseits mehr Zeit für die Arbeitgeberin, um nach einer Lösung für den Fortbestand des Jobsharings oder für eine Anpassung in der jeweiligen Situation zu suchen sowie andererseits für die nicht kündigende Partei, um sich auf die veränderte Situation einzustellen.
Die Gleichstellung der Lehrpersonen in der Primarschule und im Kindergarten soll bezüglich des Lohnes bzw. der Lohnklasse wie auch betreffend der Arbeitszeit geschehen und die Pflichtlektionenanzahl entsprechend angeglichen werden.
Zudem soll die Regierung mittels einer Delegationsnorm die Möglichkeit erhalten, die Beurteilung des Lehr- und Assistenzpersonals vom Schulamt an die Schulleitungen zu delegieren. Sie bildet die die Grundlage für eine Weiterentwicklung der öffentlichen Schulen im Bereich der Führung, Autonomie und Flexibilität. Die Schaffung der Norm ermöglicht es, die konzeptionellen Arbeiten weiterzuführen und zum gegebenen Zeitpunkt die Delegationsnorm anzuwenden.
Soweit die Fragen der Abgeordneten vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der erneuten ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Schulamt
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Vaduz, 14. Mai 2024
LNR 2024-748
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 25/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 5. bis 7. Mai 2021 hat der Landtag bezüglich des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (BuA Nr. 93/2020 sowie Nr. 25/2021) statt der beantragten 2. Lesung gemäss Art. 31 Abs. 6 GOLT eine erneute 1. Lesung durchgeführt. In der nachfolgenden Grundsatzdebatte im Rahmen der erneuten 1. Lesung wünschten diverse Abgeordnete noch weitergehende Anpassungen beim Gesetzesentwurf. In diesem Zusammenhang gab es auch diverse Fragen, auf welche im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme eingegangen werden solle. Hierzu ist zudem grundsätzlich festzustellen, dass die Regierung den anlässlich der erneuten 1. Lesung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Seiten des Landtags in der nun vorliegenden Gesetzesvorlage Rechnung getragen hat, ja in einigen Punkten sogar über diese Forderungen
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hinausgegangen ist. Insbesondere geht die vorliegende Fassung beispielsweise über die Forderungen des Landtags hinaus, dass befristete Dienstverhältnisse maximal über eine Gesamtdauer von fünf Jahren abgeschlossen werden dürfen. Neu gilt, dass grundsätzlich alle Anstellungen, und zwar unabhängig vom Pensum und von Beginn an, unbefristet erfolgen. Weiter wurde etwa das Provisorium nicht nur verkürzt, sondern gänzlich fallengelassen. Auf die einzelnen Diskussionsthemen wird im Folgenden, wenn notwendig, näher eingegangen.
Nach der erneuten 1. Lesung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes (LdG) durch den Hohen Landtag im Mai 2021 stand das Schulamt im Auftrag des Ministeriums in einem intensiven Austausch mit den Stufenvereinen der Lehrpersonen, welche alle Stufen vom Kindergarten bis zum Gymnasium abdeckten sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern.
Im Rahmen zweier ganztägiger Workshops sowie von vier Treffen mit Vertretungen der verschiedenen Stufenvereine wurden realistische und mehrheitsfähige Prototypen zu den drei Themenbereichen "Anstellungen", "Schulautonomie stärken" und "Gleichstellung Lehrpersonen Kindergarten-Primarschule" auf Basis der Diskussion im Landtag entwickelt. Die Vertreterinnen und Vertreter hatten ausserdem vor den Workshops den Auftrag, Lehrpersonen ihrer Stufen zu verschiedenen Fragen und Problemstellungen aus dem Alltag zu interviewen und dies gesammelt einzubringen. Die in mehreren Prozessschritten iterativ erarbeiteten Prototypen stellten alsdann Lösungsansätze dar, die einen Sollzustand formulierten. Die Schulleitungen wurden im Rahmen diverser Konferenzen über den aktuellen Stand jeweils informiert.
Im Nachgang zu den Workshops wurden die Prototypen auch in jedem Lehrpersonenteam in Liechtenstein gemeinsam durch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Schulamts und eine Stufenvertretung vorgestellt. Das Schulpersonal wurde eingeladen, sich mittels Feedbackbogen zu den Prototypen zu äussern, auf
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stufenspezifische Probleme hinzuweisen oder andere Lösungsansätze aufzuzeigen. Davon machten insgesamt 499 Personen Gebrauch.
Die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs erfolgte zu jedem Zeitpunkt transparent und partizipativ, um für alle Beteiligten einen guten, flexiblen, langfristigen und zukunftsorientierten Rahmen zu bieten.
Mehrere Informationsveranstaltungen, Rechenschaftsberichte, Beantwortungen von Medienanfragen, Newsletter- und Sharepoint-Beiträge sowie ein speziell zum LdG erstellter Podcast ergänzten die Informationsangebote. So wurden sämtliche Interessensgruppen bestmöglich einbezogen und laufend informiert.
Beim Prototyp "Gleichstellung Lehrpersonen Kindergarten-Primarschule" wurde ein zusätzlicher offener Austausch für alle Interessierten organisiert, da hier die grösste Heterogenität in den Rückmeldungen auszumachen war. Der Austausch diente dazu, die Vorstellungen und Erwartungen bezüglich des Prototyps zu schärfen, Fragen zu klären und auch Missverständnisse auszuräumen. Auch wurde am Austausch deutlich, dass es zwei grundsätzlich konträre Vorstellungen einer künftigen Lösung unter den Betroffenen gab, nämlich die einer zentralen, einheitlichen Lösung oder die einer standortspezifischen Lösung für die Regelung der Pausenaufsicht an den Kindergärten. Nach diesem Austausch erarbeitete das Schulamt einen weiteren Vorschlag, der letztlich auf grosse Akzeptanz stiess. Dieser sieht nun vor, dass es eine einheitliche Lösung für alle Standorte gibt, diese jedoch für alle Schulstufen Gültigkeit hat und nicht eine separate Lösung für den Kindergarten darstellt. Dies stiess sowohl bei den Stufenvertreterinnen und -vertretern als auch bei den Kindergartenlehrpersonen nunmehr auf hohe Akzeptanz. Finanziell zieht dies jedoch Mehrkosten nach sich, da nun jede Lehrperson neu eine Aufsicht pro Schulwoche im Auftrag inkludiert hat und jede weitere entsprechend entlastet wird.
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In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Diskussions-, Informations- und Austausch-Meilensteine dargestellt:
LdG-Workshops
18. Mai 2022: 1. Workshop Überarbeitung Lehrerdienstgesetz mit Schulstufenvertreterinnen und -vertretern im Technopark
14. September 2022: 2. LdG-Workshop mit Schulstufenvertreterinnen und -vertretern im Gemeindesaal Gamprin
LdG-Info-Veranstaltungen
16. Februar 2022: Treffen der Lehrpersonenvereine
17. Oktober -10. November 2022: LdG-Informationstage an allen Schulen
Sammlung der Rückmeldungen von Lehrpersonen, Teams, Schulleitungen
22. März 2023: Treffen mit Lehrpersonenvereinen
28. Juni 2023: Offenes Gespräch zum Thema "Gleichstellung KG-PS im
neuen LdG"
30. August 2023: Treffen mit Lehrpersonenvereinen
19. September 2023: Offenes LdG-Gespräch online per MS Teams
Informationen auf dem Sharepoint - Schulintranet Liechtenstein
5. Mai 2022: Ankündigung 1. Workshop Überarbeitung Lehrerdienstgesetz
23. Mai 2022: Zusammenfassung 1. Workshop inkl. Videobeitrag
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30. August 2022: Einladung zum 2. Workshop Überarbeitung Lehrerdienstgesetz
16. September 2022: Zusammenfassung zum 2. LdG-Workshop
7. September 2023: Information zum Sonderpodcast "LdG"
15. September 2023: LdG-Gesetzesentwurf inkl. Audiokommentare
20. September 2023: Rückblick LdG-Gespräch
Newsletter "Schule heute plus" (vormals Newsletter Schulamt)
7. September 2020: Revision des Lehrerdienstgesetzes im Newsletter Schulamt
12. Juni 2021: LdG-Information im Newsletter Schulamt
25. Mai 2022: LdG-Information zum 1. Workshop im Newsletter Schulamt
3. April 2023: Zwischenstand: Revision Lehrerdienstgesetz (LdG) im Newsletter Schule heute plus
Informationen in SLK
23. April 2021: LdG-Schreiben an Lehrpersonenvereine
5. Mai 2023: LdG-Information zum Zwischenstand
11. Juni 2023: LdG-Revision
22. September 2023: LdG-Information inkl. Workshop
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Podcast
7. September 2023: Sonderpodcast zum LdG
Medienanfragen
31. März 2023: Vaterland
Rechenschaftsbericht
2020: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
2021: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
2022: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 295
Landtagssitzungen
14. Juni 2024
Stichwörter
Abän­de­rung Lehrerdienstgesetz
Aus­wei­tung Geltungsbereich
Dele­ga­tion Lehrerbeurteilung
Kün­di­gungs­frist Jobsharing
Revi­sion Lehrerdienstgesetz