Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Revision Vereinsrecht)
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In seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 32/2024 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision Vereinsrecht) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten sowie einhellig.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden verschiedene Fragen aufgeworfen, insbesondere zur möglichen Ausdehnung der Eintragungspflicht bzw. Erfassung sämtlicher Vereine in Liechtenstein im Handelsregister sowie zur Information der Vereine über die neuen Bestimmungen.
Soweit die Fragen der Abgeordneten nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Amt für Justiz
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Vaduz, 2. Juli 2024
LNR 2024-977
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (BuA Nr. 32/2024) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 16. Mai 2024 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 32/2024 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision Vereinsrecht) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten sowie einhellig.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurden einige Fragen gestellt. Diese werden nachstehend beantwortet, sofern dies nicht oder nicht abschliessend bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist.