Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Verlängerung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme zur Beibehaltung der strategischen Gasreserve
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Gestützt auf die Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Sicherstellung der Erdgasversorgung bei einer schweren Mangellage (Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung, EVSV) wurde Liechtenstein Wärme mit der Vorhaltung einer strategischen Erdgasreserve im Umfang von 80 Gigawattstunden (GWh) zwischen dem 1. November 2022 und dem 1. April 2025 beauftragt. Diese Menge entspricht in etwa dem Verbrauch von zwei Wintermonaten in Liechtenstein. Für die Finanzierung der strategischen Gasreserve genehmigte der Landtag im Jahr 2022 die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von maximal CHF 25 Mio.
Seit der Einführung der strategischen Gasreserve im zweiten Halbjahr 2022 hat sich die Erdgasversorgung in Europa erholt und ist mit Stand Anfang Juli 2024 stabil. Durch strategische Massnahmen und internationale Zusammenarbeit wurde die Abhängigkeit von russischem Gas verringert, was durch die Diversifizierung der Gaslieferanten und den Ausbau von LNG-Terminals sowie Pipelines aus Norwegen und Nordafrika unterstützt wurde. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Sicherstellung der Energieversorgung aufgrund der geopolitischen Lage herausfordernd, weshalb europäische Länder weiterhin ihre Vorsorgemassnahmen wie die Vorhaltung von strategischen Reserven fortsetzen.
Die Regierung beantragt daher beim hohen Landtag, das zinslose Darlehen an Liechtenstein Wärme für die Vorhaltung der strategischen Gasreserve bis Mitte 2027 zu verlängern. Im Falle der Zustimmung durch den Landtag wird die Regierung die Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung ebenfalls verlängern, damit die strategische Gasreserve bis und mit Winterhalbjahr 2026/2027 aufrecht bleibt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Liechtenstein Wärme
Amt für Bevölkerungsschutz
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Vaduz, 9. Juli 2024
LNR 2024-1040
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Verlängerung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme zur Beibehaltung der strategischen Gasreserve zu unterbreiten.
Verschiedene europäische Staaten trafen im Jahr 2022 Vorbereitungsmassnahmen für eine mögliche Erdgasmangellage im Winter 2022/2023, darunter insbesondere die Befüllung von Erdgasspeichern. Analog zu den Vorkehrungen in den Nachbarstaaten wurde Ende Juni 2022 auch in Liechtenstein eine solche Massnahme beschlossen.
Mittels der Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Sicherstellung der Erdgasversorgung bei einer schweren Mangellage (Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung; EVSV) wurde Liechtenstein Wärme (damals Liechtensteinische Gasversorgung) als Netzbetreiberin verpflichtet, für das Marktgebiet Liechtenstein eine strategische Gasreserve im Umfang des Verbrauchs von zwei Wintermonaten (80
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GWh) bis zum 1. November 2022 aufzubauen. Die strategische Gasreserve bleibt bis zum 1. April 2025 verfügbar (Art. 2 EVSV). Gesetzliche Grundlage dieser Verpflichtung bildet Art. 4a Abs. 1 des Gasmarktgesetzes (GMG).
1 Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage kann die Regierung Erdgas aus der strategischen Gasreserve freigeben (Art. 3 Abs. 1 EVSV). Art. 3 Abs. 2 EVSV regelt die Verrechnung für an Versorgungsunternehmen zugewiesene Gasmengen. Reduktionen der strategischen Gasreserve infolge von Freigaben sind jeweils bis zum 1. November des betreffenden Jahres bis zum Umfang von 80 GWh auszugleichen (Art. 3 Abs. 3). Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 1. April 2025 befristet, die Vorschriften zur Rechnungslegung und abschliessenden Berichterstattung gelten bis zum 30. Juni 2025.
Für die Finanzierung der strategischen Gasreserve genehmigte der Landtag mit Finanzbeschluss
2 vom 29. Juni 2022 die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von maximal CHF 15 Mio.
3 Zu jenem Zeitpunkt wurde auf Basis des Erdgaspreises (132 EUR pro Megawattstunde bzw. EUR/MWh per 24. Juni 2022) von Kosten zwischen EUR 11-12 Mio. (inklusive Betriebs- und Verwaltungskosten von rund EUR 1 Mio.) für die Schaffung der strategischen Gasreserve ausgegangen. Der Betrag von CHF 15 Mio. beinhaltete eine Reserve für Preissteigerungen beim Erdgas von 30%. Die Grundmodalitäten des Darlehens wurden im Finanzbeschluss vom 29. Juni 2022 wie folgt geregelt: Die Laufzeit des Darlehens endet am 30. Juni 2025. Die am Ende der Laufzeit durch den Verkauf der strategischen Gasreserve erzielten Erlöse abzüglich der entstandenen Betriebs- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Wärme fallen dem Land zu. Die dem Land zufallenden Nettoerträge werden zur Deckung des gewährten Darlehens herangezogen. Können diese das -
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gewährte Darlehen nicht vollständig decken, wird einem Forderungsverzicht auf den Restbetrag zugestimmt. Aufgrund dieses Mechanismus werden allfällige Verluste erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens in Form eines Forderungsverzichts realisiert.
Nach dem Finanzbeschluss im Landtag Ende Juni 2022 sind die Preise am europäischen Erdgasmarkt sehr stark angestiegen. Per 5. September 2022 lag der Erdgaspreis bei 243 EUR/MWh und damit 84% über dem Preisniveau vom 24. Juni 2022 mit 132 EUR/MWh. Am 30. August 2022 lag der Preis gar über 313.5 EUR/MWh (138% über dem Niveau von Ende Juni 2022). Aufgrund dieser Preissteigerungen genehmigte der Landtag mit Finanzbeschluss
4 vom 28. September 2022 einen Ergänzungskredit in Höhe von CHF 10 Mio. für die Erhöhung des zinslosen Darlehens. Damit standen Liechtenstein Wärme insgesamt CHF 25 Mio. für die Schaffung der strategischen Gasreserve zur Verfügung. Dieser Betrag beinhaltete eine Reserve für allfällige weitere Preissteigerungen im Erdgasmarkt.
Da die Preise seit dem vierten Quartal 2022 stark gesunken sind, mussten die zur Verfügung stehenden Mittel von Liechtenstein Wärme zur Schaffung der strategischen Gasreserve nicht ausgeschöpft werden. Gemäss Geschäftsbericht 2023 von Liechtenstein Wärme beträgt der Anschaffungswert der strategischen Gasreserve CHF 11'881'267.
5 Dies entspricht einem Durchschnittspreis von rund CHF 150 pro Megawattstunde (MWh). Der Marktwert von Erdgas per 10. Juni 2024
6 liegt bei knapp unter CHF 33 pro MWh. Daraus errechnet sich ein Wert der strategischen Gasreserve per 10. Juni 2024 von rund CHF 2'640'000. Die strategische Gasreserve musste seit der Schaffung im Jahr 2022 glücklicherweise nie genutzt werden bzw. blieb seither vollständig unangetastet.