Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 85
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Betrof­fene UNO-Nach­hal­tig­keits­ziele und Aus­wir­kungen auf deren Umsetzung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Vaduz
 
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Der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) beantragt mit Gesuch vom 2. April 2024 eine Subvention von 80% der Anlagekosten für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz. Mit der geplanten Kletterhalle möchte der LAV eine attraktive Infrastruktur bauen, welche neben dem Fokus auf den Leistungs- und Wettkampfsport vor allem auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Ein Mehrwert ergibt sich durch die Kletterhalle auch für verschiedenste Institutionen und den Tourismus.
Die Anlagekosten zur Realisierung des Projekts betragen gemäss Subventionsgesuch CHF 6'254'000 (Preisbasis April 2023). Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Schreibens des LAV (Schreiben vom 26. Juni 2024) in dem der LAV beantragt, die Gesamtprojektkosten einerseits um den Betrag von CHF 300'000 (Reserven) zu erhöhen und andererseits die seit April 2023 aufgelaufene Teuerung zu berücksichtigen, ergeben sich indexierte Gesamtprojektkosten von CHF 6'670'000 (Preisbasis April 2024). Mit dem geplanten Neubau möchte der 2'793 Mitglieder (Stand Mai 2023) zählende LAV den Bergsport durch zielführendes Klettertraining fördern. Das Projekt soll durch Subventionsbeiträge des Landes im Umfang von 80%, was CHF 5'336'000 entspricht, sowie aus Finanzmitteln des LAV im Umfang von 20%, was CHF 1'334'000 entspricht, finanziert werden. Der LAV hat den auf die Eigenleistung anfallenden Anteil zur Gänze über Sponsoren abgedeckt.
Die Regierung anerkennt das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1 Abs. 2 des Subventionsgesetzes sowie gemäss Art. 2 Abs. 1 Sportstättenförderungsverordnung nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen wurde. Die Regierung hat die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens geprüft und beantragt beim Hohen Landtag, dem Gesuch des LAV auf Ausrichtung einer Landessubvention an das Projekt Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 5'336'000 zu genehmigen.
Im Jahr 2017 genehmigte der Landtag bereits einen Verpflichtungskredit über CHF 2'200'000 für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des LAV in Schaan, was gemäss dem damaligen Sportstättenkonzept 2012 40% der Gesamtsumme entsprach. Zwei der elf Gemeinden, die ihrerseits 40% der Gesamtkosten
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tragen sollten, stimmten jedoch gegen die finanzielle Beteiligung, weshalb das ganze Projekt scheiterte.
Im Jahr 2022 hob der Landtag den Finanzbeschluss aus dem Jahr 2017 auf und genehmigte einstimmig das neuerliche Subventionsgesuch des LAV für den damals von der Gemeinde Schaan in Aussicht gestellten Standort in der Industriezone.
Die Gemeinden Schaan und Vaduz liessen anschliessend eine Studie für den optimalen Standort von Sportstätten in Schaan/Vaduz erstellen, in welcher sich der Standort Vaduz Mühleholz südlich des Schulzentrums Mühleholz, gegenüber dem Freibad, als am geeignetsten herausstellte. Aufgrund der Ergebnisse der Studie beabsichtigt der LAV nunmehr, das Projekt "Kletterhalle Liechtenstein" auf dem Vaduzer Grundstück Nr. 1754, welches sich im hälftigen Miteigentum der Gemeinden Schaan und Vaduz befindet, zu realisieren.
Da der Landtag im September 2022 nicht nur über die Subvention entschied, sondern auch über den Standort und die Konzeptpläne befand, wurde der LAV von der Regierung ersucht, ein neues Subventionsgesuch zu erstellen und einzureichen, da dem Landtag aufgrund des geänderten Projekts und Standorts ein neuer Finanzbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.
Mit vorliegendem Bericht und Antrag beantragt die Regierung neben der Gewährung einer Subvention für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz in Höhe von CHF 5'336'000 auch die Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 29. September 2022.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz (federführend)
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Stabsstelle für Sport
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 9. Juli 2024
LNR 2024-1081
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau der Kletterhalle Liechtenstein in Vaduz zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Aus staatlicher Sicht stellen der Breiten- und Spitzensport eine wichtige sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Komponente dar. Der Sport ist ein existenzieller Pfeiler für die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie von Gruppen und für die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade in einer Zeit des Wohlstands und einer zunehmenden Bewegungsarmut, verbunden mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten, immer mehr an Bedeutung. Es ist deshalb erfreulich, dass sich nach wie vor rund die Hälfte der Liechtensteiner Bevölkerung in Sportvereinen und -verbänden engagiert.
Der Sport in seiner Gesamtheit - sei es der Leistungs- und Spitzensport, Schul-, Behinderten- oder Seniorensport - hat in Liechtenstein eine hohe Bedeutung. Diesem Umstand hat die Politik Rechnung zu tragen und im Sinne des öffentlichen
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Interesses für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Deshalb leisten das Land Liechtenstein und die Gemeinden zu Recht bedeutende Beiträge zur Sportförderung, unter anderem auch für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur.
Der LAV ersuchte am 20. Juli 2017 die Regierung um eine Subvention für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes in Schaan. Die Regierung prüfte das Subventionsgesuch des LAV und beantragte beim Landtag, dem Subventionsgesuch des LAV stattzugeben und den Verpflichtungskredit zu genehmigen.1 Mit Finanzbeschluss vom 5. Oktober 20172 sicherte der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten von CHF 5'500'000 zu und genehmigte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'200'000 Das damals geltende Sportstättenkonzept 2012 sah vor, dass - sofern die subventionsrechtlichen Bestimmungen und die Kriterien des Sportstättenkonzepts 2012 erfüllt werden - der Landtag im Einzelfall zu entscheiden hat, ob und in welcher Höhe eine Sportinfrastruktur subventioniert wird. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag und der Behandlung im Landtag waren die Gemeinden verpflichtet, in Summe ebenfalls 40% der Gesamtkosten zu tragen. Nach Vorliegen des Landtagsbeschlusses hätten die Gemeinden für die 40%ige Kostenbeteiligung die hierfür erforderlichen Finanzbeschlüsse auf Gemeindeebene erwirken sollen. Zwei der elf Gemeinden stimmten jedoch nach der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch den Landtag gegen die finanzielle Beteiligung, weshalb das Projekt als Ganzes scheiterte.
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In weiter Folge wurde das Sportstättenkonzept 2012 ausser Kraft gesetzt und durch die Sportstättenförderungsverordnung (SSFV)3 ersetzt. In der SSFV ist keine verpflichtende Subvention durch die Gemeinden bei der Finanzierung von Sportstätten mit landesweitem Interesse vorgesehen.
Der LAV beantragte mit Gesuch vom 23. März 2022 (revidiert per 2. Juli 2022) eine Subvention von 80% der Anlagekosten für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Schaan.
Die Regierung prüfte das Subventionsgesuch des LAV und beantragte beim Landtag, dem Subventionsgesuch des LAV stattzugeben und den Verpflichtungskredit zu genehmigen.4 Mit Finanzbeschluss vom 29. September 20225 genehmigte der Landtag einstimmig das Subventionsgesuch des LAV für den damals von der Gemeinde Schaan in Aussicht gestellten Standort in der Industriezone.
Gemäss der von den Gemeinden Schaan und Vaduz in Auftrag gegebenen Studie für den optimalen Standort von Sportstätten in Schaan/Vaduz (Machbarkeitsstudie Sportstättenkonzepte Vaduz und Schaan vom September 2022, Beilage 4) stellte sich der Standort Vaduz Mühleholz südlich des Schulzentrums Mühleholz, gegenüber dem Freibad, als am geeignetsten für eine Sportstätte heraus. Das betreffende Vaduzer Grundstück Nr. 1754 befindet sich auf Vaduzer Hoheitsgebiet und ist im Eigentum der Gemeinden Schaan und Vaduz. Der Standort Mühleholz bietet gemäss der Machbarkeitsstudie Potential für weitere Sportstätten. Aufgrund der eingeholten Machbarkeitsstudie ist nunmehr die Errichtung einer
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Kletterhalle auf dem Vaduzer Grundstück Nr. 1754 anstatt auf dem ursprünglich beabsichtigten Standort in Schaan geplant.
Da der Landtag im September 2022 nicht nur über die Subvention entschied, sondern auch über den Standort und die Konzeptpläne befand, ist der bestehende Finanzbeschluss vom 29. September 2022 aufzuheben. Der LAV wurde deswegen von der Regierung ersucht, ein neues Subventionsgesuch zu erstellen und einzureichen, da dem Landtag aufgrund des geänderten Projekts und Standorts ein neuer Finanzbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.



 
1Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereins, BuA Nr. 67/2017.
 
2Finanzbeschluss vom 5. Oktober 2017 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan, LGBl 2017 Nr. 337.
 
3Sportstättenförderungsverordnung (SSFV) vom 1. Oktober 2019, LGBl. 2019 Nr. 239.
 
4Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Schaan, BuA Nr. 94/2022.
 
5Finanzbeschluss vom 29. September 2022 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Schaan, LGBl. 2022 Nr. 345.
 
Landtagssitzungen
04. September 2024
Stichwörter
Auf­he­bung Finanzbeschluss
Lan­des­sub­ven­tion
LAV
Liech­tens­teiner Alpenverein
Neubau Klet­ter­halle Liechtenstein
Sport­stät­ten­för­de­rungs­ver­ord­nung