Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 109
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 11. Juni 2012 mit dem verei­nigten König­reich von Gross­bri­tan­nien und Nordir­land über die Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung (Doppelbesteuerungsabkommen)
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 11. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen 
 
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Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde mit Grossbritannien 2009 ein TIEA unterzeichnet, welches seit Dezember 2010 in Kraft ist. Gleichzeitig hat die liechtensteinische Regierung mit der britischen Steuerbehörde "Her Majesty's Revenue and Customs" (HMRC), in Form eines Memorandum of Understanding eine umfassende Vereinbarung betreffend die Kooperation in Steuersachen getroffen, sowie eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, die auf die künftige Zusammenarbeit im Steuerbereich Bezug nimmt. Es wurden Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) vereinbart und nachfolgend aufgenommen. Das DBA wurde am 11. Juni 2012 in London unterzeichnet.
Gegenstand des Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Beide Staaten war daran gelegen, ein Abkommen abzuschliessen, dass sich am internationalen Standard der OECD orientiert. Zugleich sollte Vergleichbarkeit mit der britischen Abkommenspraxis, unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft beider Länder im europäischen Binnenmarkt und der besonderen Beziehungen zwischen beiden Ländern durch den Abschluss der bisherigen, besonderen Steuerabkommen Rechnung getragen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
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Vaduz, 25. September 2012
RA 2012/1857-9272
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 11. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) an den Landtag zu unterbreiten.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2012 / 418
Landtagssitzungen
24. Oktober 2012
Stichwörter
DBA, Liech­tens­tein - Gross­bri­tan­nien und Nordirland
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen (DBA), Liech­tens­tein - Gross­bri­tan­nien und Nordirland
Gross­bri­tan­nien und Nordir­land, DBA mit Liechtenstein
Nordir­land und Gross­bri­tan­nien, DBA mit Liechtenstein