Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 110
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
Kein Titel
Kein Titel
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AUG) sowie die Abänderung weiterer Aesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BüG) 
 
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Die vorliegende Gesetzesvorlage befasst sich mit der Abänderung des Ausländergesetzes (AuG) des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG) und des Bürgerrechtsgesetzes (BüG). Die Teilrevision des Gesetzes ist einerseits aufgrund von praktischen Erfahrungen und andererseits durch den Beitritt Liechtensteins zu Schengen und die Übernahme des Schengen-Besitzstandes in nationales Recht notwendig.
Mit der Teilrevision werden die Bestimmungen über die Anwendung von Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen an die geltende Praxis angepasst. Des Weiteren wird die EG-Rückführungsrichtlinie ins Landesrecht umgesetzt und die Biometrie für Aufenthaltsausweise eingeführt. Auch Teile der VIS-Verordnung (Visainformationssystem) sowie des Beschlusses über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum VIS für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Beschluss) werden umgesetzt.
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
Datenschutzstelle
Landgericht
Landespolizei
7
Vaduz, 12. Oktober 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz, PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BüG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das neue Ausländergesetz1 ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass noch ein gewisser Anpassungsbedarf besteht, welcher nun mit dieser Gesetzesvorlage vorgenommen wird.
Zudem wird Liechtenstein voraussichtlich im Jahr 2011 den Schengen-Besitzstand übernehmen. Deshalb erscheint es sinnvoll, wenn bestimmte Richtlinien und Verordnungen, welche dann spätestens ins Landesrecht aufzunehmen sind, bereits jetzt schon im Ausländergesetz umgesetzt werden.



 
1Gesetz vom 17. September 2008 über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), LGBl. 2008 Nr. 311.
 
LR-Systematik
1
15
152
1
15
152
1
15
151
LGBl-Nummern
2011 / 179
2011 / 178
2011 / 177
Landtagssitzungen
25. November 2010
Stichwörter
AuG - Aus­län­der­ge­setz , Abänderung
Aus­län­der­ge­setz (AuG), Abänderung
Bio­me­trie für Aufenthaltsausweise
BüG - Bür­ger­rechts­ge­setz, Abänderung
Bür­ger­rechts­ge­setz (BüG), Abänderung
EG-Richt­linie 2008/115/EG
EG-Rückführungsrichtlinie
Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ge­setz (PFZG), Abänderung
PFZG - Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ge­setz, Abänderung
Visa­in­for­ma­ti­ons­system (VIS-Verordnung)
VIS-Ver­ord­nung (Visainformationssystem)