Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 110
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über Arz­nei­mittel und Medizinprodukte
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Ärzte
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Betäu­bungs­mittel und die psy­cho­tropen Stoffe
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über den Ver­kehr mit Arz­nei­mit­teln sowie den Umgang mit mensch­li­chen Geweben und Zellen im Euro­päi­schen Wirtschaftsraum
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesundheitsgesetzes
6.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Landespolizei
7.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
8.Gesetz über die Abän­de­rung des Tierärztegesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie der Abänderung weiterer Gesetze hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen zum Heilmittelrecht aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich die Übernahme der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung und damit verbunden den Handlungsspielraum für Liechtenstein, die Klärung von Begrifflichkeiten, das Kloster Schellenberg sowie die Situation der Naturheilpraktiker. Neben Verständnisfragen wurden noch Fragen zur Umsetzung der Wahlfreiheit beim Bezug von Arzneimitteln, zu den Bewilligungen des Detailhandels in Bezug auf Naturheilpraktiker und das Kloster Schellenberg sowie zu den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für den Detailhandel gestellt.
Es wird festgestellt, dass die Regelungen in Liechtenstein durchaus mit den liberalsten Schweizer Kantonen vergleichbar sind.
Gegenüber der ersten Lesung wurden im Gesetzestext Anpassungen in Bezug auf die Herstellung von Heilmitteln in kleinen Mengen vorgenommen, um die möglichen diesbezüglichen Entwicklungen im Bereich der Naturheilpraktiker in der Schweiz in Zukunft aufnehmen zu können.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Vaduz, 21. Oktober 2014
LNR 2014-1364
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 51/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. Juni 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 51/2014 betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde mit 15 Ja-Stimmen beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen. Diese Fragen und Diskussionspunkte werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsvertreter erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.
LR-Systematik
3
31
312
8
81
811
1
14
143
8
81
812
8
81
811
8
81
812
8
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812
8
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811
LGBl-Nummern
2015 / 030
2015 / 029
2015 / 028
2015 / 027
2015 / 026
2015 / 025
2015 / 024
2015 / 023
Landtagssitzungen
04. Dezember 2014
Stichwörter
Ärz­te­ge­setz, Abän­de­rung (Abgabe von Arzneimittel)
Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BMG), Abänderung
EWR-Arz­nei­mit­tel­ge­setz (EWR-AMG), Abänderung
Gesund­heits­ge­setz (GesG), Abänderung
Heil­mit­tel­ge­setz (HMG), Totalrevision
HMG (Heil­mit­tel­ge­setz), Totalrevision
Poli­zei­ge­setz (PolG), Abänderung
Straf­pro­zess­ord­nung (StPO), Abänderung
Tierärz­te­ge­setz, Abänderung
Total­re­vi­sion Heil­mit­tel­ge­setz (HMG)