Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 111
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Begleit­mass­nahmen
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung
(Schwangerschaftskonflikt)
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Die Regierung schlägt vor, das Strafgesetzbuch (im Folgenden "StGB" genannt) und die Strafprozessordnung (im Folgenden "StPO" genannt) im Sinne der Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt partiell abzuändern. Im Anschluss an dieses Gesetzesprojekt soll auch die Gesundheitsverordnung angepasst werden.
Mit der gegenständlichen Vorlage werden die folgenden Massnahmen vorgeschlagen:
- die Abschaffung des Weltrechtsprinzips (§ 64 Abs. 1 Ziff. 8 StGB);
- die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere (unter bestimmten Voraussetzungen; § 96 Abs. 3 StGB);
- die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs, z.B. in Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 96 Abs. 4 Ziff. 1 StGB);
- die Regelung des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch (§ 106 Abs. 1 StGB) und
- die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung (Art. 82 Abs. 1 Bst. d GesV und § 108 StPO).
Zu diesen Zwecken sind das StGB und die StPO entsprechend anzupassen.
Mit dem Strafrecht alleinig kann - dies haben die Praxis und die Erfahrungen sowie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe betreffend das Postulat zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt (im Folgenden "AG" genannt) gezeigt - die gewünschte Verminderung bzw. Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht erreicht werden. Aus diesem Grund hat die Regierung die von der AG empfohlenen flankierenden Massnahmen sowie Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen und weitere zu prüfende Massnahmen evaluiert.
 
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Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
Staatsanwaltschaft
Gerichte
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Vaduz, 21. Oktober 2014
LNR 2014-1338
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Historie
Seit vielen Jahren bewegen der Schutz des ungeborenen Lebens sowie die Selbstbestimmung und die Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt die gesellschafts- und familienpolitische Diskussion in Liechtenstein. Die Auseinandersetzung mit den damit verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen führte immer wieder zu öffentlichen Debatten, Vorstössen und der Befassung mit der kontrovers diskutierten Thematik in politischen Gremien und Arbeitsgruppen.
In der Auseinandersetzung mit der Frage, wie Frauen im Schwangerschaftskonflikt bestmöglich unterstützt werden können, zeigte sich eine Divergenz zwischen dem "Recht auf Leben des ungeborenen Kindes" und dem "Selbstbestimmungsrecht der Frau". Diese Frage wurde in Liechtenstein bereits bei der Einführung
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der aktuellen Bestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB, LGBl. 1988 Nr. 37) heftig diskutiert. Die Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch sind seit deren Inkrafttreten im Jahre 1989 in unveränderter Form in Kraft.
Die überparteiliche Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte (bestehend aus folgende Stellen und Organisationen: Frauen in der FBP (bis Ende 2003), Frauenunion, Freie Liste, infra, Fachstelle für Sexualfragen und HIV-Prävention, Frauenhaus (bis Ende 2002), Verein Bildungsarbeit für Frauen, Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins, Evangelische Kirche im Fürstentum Liechtenstein, Ärzteverein Liechtenstein) beschäftigte sich in den Jahren 2002 - 2003 intensiv mit der Thematik des Schwangerschaftsabbruchs. Sie unterbreitete Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung. Zudem sind diverse Fragen an die Regierung gerichtet worden. Die Regierung hat dem Landtag am 23. November 2004 eine Interpellationsbeantwortung unterbreitet, welche in der Landtagssitzung vom 15. Dezember 2004 zur Kenntnis genommen wurde.
Am 15. März 2005 meldete das Initiativkomitee "Für das Leben" eine Volksinitiative zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung an. Seitens des Landtages wurde hierzu ein Gegenvorschlag unterbreitet. In diesem war zum einen die Einführung des Art. 27bis LV vorgesehen, wonach die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist (Abs. 1) und niemand unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf (Abs. 2). Zum anderen war die Einführung von Art. 27ter LV vorgesehen, wonach jeder Mensch das Recht auf Leben hat (Abs. 1) und die Todesstrafe verboten ist (Abs. 2). Dieser Gegenvorschlag wurde in der Volksabstimmung vom 25./27. November 2005 klar (d.h. mit 79,5 % Ja-Stimmen) angenommen.
Mit Schreiben vom 28. Februar 2011 reichte die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte, vertreten durch Frau Carmen Büchel-Malik und Frau Helen Konzett Bargetze, eine formulierte Initiative unter der Bezeichnung "Hilfe statt Stra-
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fe" bei der Regierung ein. Die Initianten schlugen im Wesentlichen vor, dass der Schwangerschaftsabbruch weiterhin unter Strafe stehen sollte, innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist von zwölf Wochen nach Beginn der Schwangerschaft aber unter bestimmten Bedingungen straffrei vorgenommen werden könnte (sogenannte Fristenlösung). Voraussetzung hierfür sollte verpflichtend ein Beratungsgespräch sein. In der Folge hat der Landtag das Initiativbegehren in seiner Sitzung vom 28. Juni 2011 behandelt, aber keine Zustimmung erteilt. In der darauf folgenden Volksabstimmung vom 16. und 18. September 2011 wurde das Initiativbegehren mit 52,3 % abgelehnt.
Die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Gerold Büchel, Albert Frick, Johannes Kaiser, Elmar Kindle und Renate Wohlwend reichten am 26. September 2011 eine Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) beim Landtag ein.
Die Initianten haben insbesondere die Aufhebung des § 64 Abs. 1 Ziff. 8 StGB vorgeschlagen. Die geltende Rechtslage sehe vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch dann nach liechtensteinischem Recht strafbar ist, wenn dieser Eingriff nicht in Liechtenstein, sondern im Ausland vorgenommen werde. Bedingung für die Strafbarkeit sei lediglich, dass die Schwangere ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein hat. Weder in den umliegenden noch in anderen europäischen Staaten gäbe es eine vergleichbare Bestimmung im Sinne dieses "Weltrechtsprinzips" ("Universalprinzip").
Die Initiative ist vom Landtag in der Sitzung vom 19. Oktober 2011 an die Regierung überwiesen worden, mit dem Auftrag, im Lichte der Debatte eine Stellungnahme auszuarbeiten. Oberstes Ziel der Initianten war es, Schwangerschaftsabbrüche möglichst zu vermeiden. Diese Präferenz könne gemäss den Votanten durch die Abänderung des Strafgesetzbuches alleine nicht umfassend erreicht werden. Frauen in Schwangerschaftskonflikten müsse eine breite Unterstützung
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durch das familiäre Umfeld wie auch durch den Staat geboten werden. So haben sich anlässlich der Landtagsdebatte vom 19. Oktober 2011 im Wesentlichen folgende Themenkreise und Ziele zur genaueren Prüfung bzw. Umsetzung herauskristallisiert:
Schutz des (ungeborenen) Lebens;
Abschaffung des Weltrechtsprinzips;
Keine Strafverfolgung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen (Strafbefreiung bzw. Entkriminalisierung);
Schutz für Frauen, die zu einer Abtreibung genötigt werden;
Rechtliche Absicherung für Berater;
Prüfung bzw. Analyse von Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen für Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden.
Die Regierung kam in ihrer Stellungnahme vom 28. Februar 2012, Nr. 15/2012, bereits damals zu folgenden Ergebnissen: Zum einen sei die Beibehaltung des Weltrechtsprinzips in Bezug auf die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs im Ausland nicht mehr zeitgemäss. Mit der von den Initianten vorgeschlagenen Aufhebung des § 64 Abs. 1 Ziff. 8 StGB sollte sichergestellt werden, dass eine Strafverfolgung von Frauen im Inland, welche einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland durchführen lassen, ausgeschlossen ist. Dies hätte aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs geändert, wie er in den §§ 96 ff. StGB normiert ist. Der Argumentation der Initianten folgte der Landtag nicht und lehnte den Vorstoss zur Aufhebung des Weltrechtsprinzips 2012 mehrheitlich ab. Zum anderen hat die Regierung die Ansicht vertreten, dass in Liechtenstein ein breites Spektrum an verschiedenen Hilfs- und Unter-stützungsmassnahmen besteht, sodass den verschiedenen Bedürfnissen, Fragestellungen und persönlichen Konfliktsituationen entsprochen werden kann. Auch im Bereich der Prävention bestehen ein breit angelegtes Angebot sowie zahlrei-
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che Kontakt- und Beratungsstellen. Dennoch plädierten viele Abgeordnete in ihren Voten für die Entkriminalisierung und ein Selbstbestimmungsrecht der Frauen.
Der Abgeordnete Pepo Frick reichte am 30. Oktober 2012 ein Postulat zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt beim Landtag ein. Der Landtag hat das Postulat in der Sitzung vom 21. November 2012 an die Regierung überwiesen.
Zur Prüfung von Möglichkeiten, die Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu verbessern und zur Klärung möglicher Anpassungen im Strafrecht hat die Regierung eine weitere parteiübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Bernd Hammermann (Amtsleiter Amt für Justiz; Vorsitz), Alexander Batliner (Parteipräsident FBP), Barbara Schädler (FBP), Violanda Lanter-Koller (Landtagsvizepräsidentin VU), Jakob Büchel (Parteipräsident VU), Helen Konzett Bargetze (Fraktionssprecherin FL) und Derya Kesci (Co-Präsidentin FL) eingesetzt. Diese parteiübergreifende Arbeitsgruppe (im Folgenden "AG" genannt) hat, schliesslich in reduzierter Zusammensetzung aufgrund des Ausscheidens der FBP-Vertreter, einen Bericht betreffend mögliche Massnahmen ausgearbeitet. Die getroffenen Empfehlungen der Arbeitsgruppe betreffend das Postulat zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden im folgenden Punkt 1.2 dargestellt. Basierend auf den Grundlagen dieses Berichtes und eines durch die Regierung zwischen den Ministerien durchgeführten internen Konsultationsverfahrens hat die Regierung die Postulatsbeantwortung vom 29. April 2014 verfasst und dem Landtag zugeleitet (vgl. Postulatsbeantwortung zur Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt Nr. 52/2014). In der Landtagssitzung vom 4. Juni 2014 ist einerseits die genannte Postulatsbeantwortung abgeschrieben und andererseits von der Regierung die Vorlage eines Vernehmlassungsberichtes angekündigt worden.
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In der Debatte über die Anpassung der strafrechtlichen Normen wurde insbesondere in der Postulatsbeantwortung der Regierung vom 29. April 2014, Nr. 52/2014, die grosse Bedeutung von flankierenden Massnahmen in der Familienpolitik sowie in der Prävention und der Beratung aufgezeigt. Demnach kommt der Schwangerschaftskonfliktberatung eine wichtige Funktion zu, weil davon ausgegangen wird, dass mit der Konfliktberatung ein hohes Mass an Lebensschutz zu erreichen ist und sich dadurch mehr Frauen für die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden. In der entsprechenden Landtagsdebatte wurden jedoch verschiedene Standpunkte vertreten, insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung und Zielorientierung der Beratung (Beratungsrecht oder Beratungspflicht, ergebnisoffene oder ergebnisorientierte Beratung).
Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung am 9. Juli 2014 verabschiedet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 112
2015 / 111
Landtagssitzungen
05. Dezember 2014
Stichwörter
Schwan­ger­schafts­ab­bruch, Ent­kri­mi­na­li­sie­rung (Abän­de­rung Strafgesetzbuch)
Schwan­ger­schafts­kon­flikt, Straf­ge­setz­buch (Abänderung)
StGB, (Straf­ge­setz­buch), Abän­de­rung (Schwangerschafskonflikt)
Straf­ge­setz­buch (StGB), Abän­de­rung (Schwangerschafskonflikt)