Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 111
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 15. Februar 2019 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
 
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Das am 15. Februar 2019 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Litauen steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und G20-Staaten, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt dementsprechend die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD und der G20 Länder, welche Liechtenstein durch seine Teilnahme am sogenannten Inclusive Framework der OECD mitträgt. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Litauen Rechnung getragen. Im DBA mit Litauen wurde entsprechend der liechtensteinischen Abkommenspolitik neben dem international üblichen Verständigungsverfahren auch entsprechend dem BEPS-Mindeststandard eine generelle Anti-Missbrauchs-bestimmung vereinbart. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 1. Oktober 2019
LNR 2019-1288 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 15. Februar 2019 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Vom 25. bis 28. September 2018 fanden die Verhandlungen zwischen den Delegationen beider Staaten in Vilnius statt. Die Verhandlungen konnten am 28. September 2018 mit der Paraphierung des vorliegenden Abkommens abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde den wirtschaftlichen Beziehungen und den daraus erwachsenden Bedürfnissen und Wünschen der beiden Vertragsstaa-
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ten umfassend Rechnung getragen. Die für Liechtenstein relevanten Schlüsselthemen bei den Verhandlungen waren:
Keine bzw. reduzierte Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren;
Anerkennung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, Vorsorgeeinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen;
Anerkennung von liechtensteinischen Fonds;
Quellenstaatsprinzip bei Renten;
Informationsaustausch nach geltendem internationalem Standard.
Alle für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen konnten erfolgreich im Abkommen vereinbart werden.
Hinsichtlich der litauischen "schwarzen Liste" (Quellensteuern auf Dividenden, Nichtabzugsfähigkeit von Ausgaben) wurde seitens des litauischen Finanzministeriums zudem bestätigt, dass u.a. aufgrund der Erfüllung der EU Code of Conduct Kriterien (Streichung Liechtensteins aus Annex II der EU Liste der nicht kooperativen Staaten) Liechtenstein per 1. Januar 2019 nicht mehr auf der litauischen Liste geführt wird.
2.Begründung der Vorlage
Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen internationalen Wirtschaftspolitik. Durch DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert, allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut, Verrechnungspreisfragen können in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird bspw. durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren
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bzw. Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2020 / 058
Landtagssitzungen
08. November 2019
Stichwörter
Base Ero­sion and Profit Shifting
BEPS-Projekt
Besei­ti­gung Dop­pel­bes­teue­rung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen und Vermögen
DBA Litauen
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen Litauen
gene­relle Anti-Missbrauchsbestimmung
inter­na­tio­naler Stan­dard der OECD
steu­er­li­cher Informationsaustausch
Ver­hin­de­rung der Steu­er­ver­kür­zung und -umgehung