Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 112
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Ein­bezug wei­terer Bekannt­ma­chungs­bes­tim­mungen im PGR sowie Abän­de­rung des Über­nah­me­ge­setzes und des Offenlegungsgesetzes
3.Grund­sätz­liche Fragen
4.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Übernahmegesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Offenlegungsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Revision des GmbH-Rechts)
4
Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts), Nr. 68/2016, am 10. Juni 2016 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind von einigen Abgeordneten verschiedene Fragen gestellt worden. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen unterschiedliche Punkte der Vorlage, schwerpunktmässig die Festlegung des Mindestkapitals der GmbH, das Bestehen von Verweisen auf unterschiedliche Rechtsformen und die Möglichkeit der Einbringung von Sacheinlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
5
Vaduz 30. August 2016
LNR 2016-1156
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mehrere Abgeordnete begrüssten die Regierungsvorlage in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. So wurde unter anderem ausdrücklich festgehalten, dass die Revision wesentliche Punkte enthalte, welche die GmbH zukünftig insbesondere für KMU-Betriebe oder Startup-Unternehmen attraktiver machen werde.
Die aufgeworfenen Fragen sollen mit dieser Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden.
LR-Systematik
2
21
216
9
95
954
9
95
954
LGBl-Nummern
2016 / 403
2016 / 402
Landtagssitzungen
28. September 2016
Stichwörter
GmbH-Recht, Moder­ni­sie­rung (Abän­de­rung PGR)
Per­sonen- und Gesell­schafts­recht (PGR), Abän­de­rung (Moder­ni­sie­rung GmbH-Recht)
PGR, Abän­de­rung (Moder­ni­sie­rung GmbH-Recht)