Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 125
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Ein­lei­tung
I.BERICHT DER REGIERUNG
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Stel­lung­nahme der Verbände
8.Ver­hältnis zur Schweiz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss nr. 79/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor)
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im September 2007 die Richtlinie 2007/44/EG zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor erlassen.
Die Richtlinie sieht eine Umsetzung in nationales Recht bis zum 21. März 2009 vor.
Mit der Richtlinie erfolgt die Einführung eines transparenten Verfahrens beim Erwerb, bei der Erhöhung und der Veräusserung von bestimmten qualifizierten Beteiligungen an Lebens-, Schadens-, Rückversicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Mithin werden sowohl formelle als auch materielle Aspekte des Erwerbs bzw. der Erhöhung sowie der Veräusserung von Beteiligungen neu geregelt. Dies alles um der Rechtssicherheit, der Klarheit und der Vorhersehbarkeit des Beurteilungsprozesses willen. Damit wird, kurzum, das Ziel verfolgt, Regelungslücken in diesem Bereich zu schliessen.
Die vorliegende Richtlinie soll durch Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den entsprechenden Verordnungen umgesetzt werden. Zudem soll dieses aufsichtsrechtliche Regime durch Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen auch auf das Fondsrecht übertragen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht (FMA)
 
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Vaduz, 30. September 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 79/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 4. Juli 2008 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 4. Juli 2008 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Umsetzungsfrist bis 21. März 2009 vor.
Landtagssitzungen
23. Oktober 2008
Stichwörter
Auf­sichts­recht, Finanzsektor
Ban­ken­ge­setz, Abänderung
EWR-Beschluss Nr. 79/2008
Finanz­recht, Aufsicht
Gesetzes über Invest­ment­un­ter­nehmen, Abänderung
RL 2002/83/EG
RL 2004/39/EG
RL 2005/68/EG
RL 2006/48/EG
RL 2007/44/EG
RL 92/49/EWG
Veräus­se­rung, Betei­li­gung an Kre­dit­ins­titut, Aufsicht
Veräus­se­rung, Betei­li­gung an Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen, Aufsicht
Veräus­se­rung, Betei­li­gung an Wert­pa­pier­firmen, Aufsicht
Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setz, Abänderung
Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz, Abänderung