Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 127
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Regie­rungs- und Verwaltungsreform
3.Reor­ga­ni­sa­ti­onspro­jekte
4.Auf­tei­lung des Amtes für Per­sonal und Orga­ni­sa­tion in ein Amt für Per­sonal und Orga­ni­sa­tion und in ein Amt für Informatik
5.Erläu­te­rungen zur Regierungsvorlage
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
8.Räum­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Aufteilung des Amtes für Personal und Organisation in ein Amt für Personal und Organisation und in ein Amt für Informatik   
 
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Die Regierung hat eine umfassende Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Neben der Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation ist in nächster Zeit die Durchführung verschiedener Reorganisationsprojekte in der Landesverwaltung vorgesehen. Eines dieser Projekte betrifft die Aufteilung des Amtes für Personal und Organisation in ein Amt für Personal und Organisation und in ein Amt für Informatik, welche Gegenstand dieses Berichtes und Antrages der Regierung an den Landtag sind.
Die vorgeschlagene Massnahme dient der Umsetzung des Handlungsfeldes Nr. 7 "Regierungs- und Verwaltungsreform umsetzen" der Agenda 2020 im Bereich "Innenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen" (Ziel 2).
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstelle
Amt für Personal und Organisation
7
Vaduz, 22. November 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Aufteilung des Amtes für Personal und Organisation in ein Amt für Personal und Organisation und in ein Amt für Informatik zu unterbreiten.
1.1Grundsätzliches
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwal-
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tung bildete, und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 031
Landtagssitzungen
15. Dezember 2011
Stichwörter
Amt für Informatik
Amt für Personal
Amt für Per­sonal und Orga­ni­sa­tion, Aufteilung
Regie­rungs- und Ver­wal­tungs­re­form, Umsetzung
Reor­ga­ni­sa­tion, Amt für Per­sonal und Organisation