Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 129
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 
 
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Mit der Universität Liechtenstein verfügt unser Land über eine Forschungsstätte, welche sich mit Fragen von nationaler, regionaler und internationaler Bedeutung in den Bereichen Wirtschaft sowie Architektur und Raumentwicklung auseinander setzt. Deren Ursprünge gehen auf das im Jahr 1961 gegründete Abendtechnikum Vaduz zurück, welches sich weiter zur Fachhochschule und 2011 zur Universität entwickelte.
Um die Attraktivität des Angebots in Lehre und Forschung zu optimieren, hat die Universität Liechtenstein in den letzten Monaten ihre Strategie überarbeitet. Sie wird ihr Aus- und Weiterbildungsangebot in den nächsten Jahren stärker auf die regionalen Bedürfnisse ausrichten. Das Angebot soll um weitere für Liechtenstein wichtige betriebswirtschaftliche Kompetenzbereiche ausgebaut werden. Diese werden in engem Austausch mit der regionalen Wirtschaft entwickelt und sollen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv sein. Mit den neuen Angeboten möchte die Universität auch die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie erleichtern.
Eine junge Bildungs- und Forschungsinstitution wie die Universität Liechtenstein benötigt eine langfristige Entwicklungsperspektive und dazu eine verlässliche und solide staatliche Grundfinanzierung. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Finanzierung im bisherigen Ausmass diese Grundlage darstellt und schlägt deshalb vor, einen Finanzbeschluss von jährlich insgesamt CHF 14.8 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 zu fällen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Stellen
Schulamt
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Vaduz, 3. November 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zu unterbreiten.
1.1Geschichte der Universität Liechtenstein
Die Universität Liechtenstein ging über mehrere Entwicklungsschritte aus dem Abendtechnikum Vaduz (ATV) hervor.
Das ATV wurde im Jahr 1961 gegründet und begann seine Lehrtätigkeit mit dem Diplomstudiengang Maschinenbau. 1963 starteten die Diplomstudiengänge Hochbau (Architektur) und Tiefbau (Bauingenieurwesen). 1988 wurde das ATV zur Liechtensteinischen Ingenieurschule (LIS), die 1993 die staatliche Anerkennung als Fachhochschule erhielt. Im Jahr 1997 wurde das LIS in "Fachhochschule Liechtenstein" umbenannt und in eine Stiftung des öffentlichen
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Rechts umgewandelt1. Im gleichen Jahr kam es zur Gründung des Fachbereichs Wirtschaftsinformatik.
1998/1999 erfolgte eine wichtige strategische Neuausrichtung in Abstimmung mit der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs (NTB), die von den Kantonen St. Gallen und Graubünden zusammen mit Liechtenstein gemeinsam getragen wird, sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur (HTW). Die technischen Fachrichtungen Maschinenbau und Bauingenieurwesen wurden an der Fachhochschule Liechtenstein aufgelöst und der Fachbereich Wirtschaftsinformatik wurde in den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft umgewandelt. Grund für diese strategische Neuausrichtung war eine Aufgabenteilung zwischen der Fachhochschule Liechtenstein und der NTB sowie der HTW.
Im Jahr 2002 erhielt die Fachhochschule erstmals eigene Räumlichkeiten und einen eigenen Campus in den renovierten Anlagen der ehemaligen Textilfabrik Spoerry in Vaduz.
Mit dem Gesetz vom 25. November 2004 über die Hochschule Liechtenstein2 wurde die Fachhochschule zur Hochschule, womit allerdings keine Änderung des bisherigen Fachhochschulstatus verbunden war.
Der Wandel von der Fachhochschule zur Universität geschah über die Jahre 2008 bis 2011 durch folgende Schritte: 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein das Doktoratsrecht zugestanden, wodurch sie erstmals universitären Charakter erhielt. 2011 erfolgte der Beschluss über die Aufnahme in den Geltungsbereich der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) durch die schweizerische
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IUV-Kommission. Diese regelt interkantonal die Aufnahme- und Zahlungsmodalitäten von Studierenden an Schweizer Universitäten. Die Aufnahme wurde ermöglicht, nachdem das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der schweizerischen Hochschulen (OAQ) 2010 bestätigt hatte, dass die Kriterien gemäss den schweizerischen Bestimmungen erfüllt werden. Im Jahr 2011 beschloss der Landtag mit einer entsprechenden Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein die Namensänderung zur Universität Liechtenstein3.
Die institutionelle Entwicklung vom Abendtechnikum zur Universität widerspiegelt teilweise eine Entwicklung, welche im selben Zeitraum sowohl in der gesamteuropäischen als auch in der schweizerischen Hochschullandschaft stattfand. Sie ging einher mit der Umwandlung höherer Berufsbildungs-Institutionen in Fachhochschulen, mit der Vereinheitlichung der Abschlüsse gemäss der Bologna-Deklaration von 1999 und mit dem jüngsten Bestreben der Fachhochschulen, zusätzlich zu den Bachelor-Abschlüssen auch Master- und Doktorats-Studiengänge anzubieten.
Die Entwicklung vom Abendtechnikum zur Universität war auch begleitet vom Wachstum der Institution. Im Jahr 2002, dem Jahr des Bezugs des neuen Campus, studierten 358 Personen an der Fachhochschule. 2009 waren es bereits 738. Auch die Räumlichkeiten erfuhren mit der Anmietung zusätzlicher Gebäude im Jahr 2008 eine Erweiterung. Seit Anbeginn hat der Staat diese Entwicklung mit steigenden Beiträgen unterstützt.
Die ehemalige Fachhochschule und heutige Universität hat allerdings seit dem Spitzenjahr 2009 einen Rückgang der Studierendenzahlen erfahren. Ein Grund
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dafür liegt in den veränderten Aufnahmebedingungen, die sich notwendigerweise aus dem Wandel von der Fachhochschule zur Universität und der Aufnahme in den Geltungsbereich der IUV ergaben. Seither dürfen, mit Ausnahme von Absolventinnen und Absolventen mit Liechtensteiner Berufsmatura, keine Anwärterinnen und Anwärter mit Schweizer Berufsmaturität mehr aufgenommen werden. Ausserdem steht die junge Universität - im Wettbewerb um Studierende - in Konkurrenz zu etablierten grossen Universitäten. Ein weiterer Grund waren die von der Universität zusätzlich gestellten Zulassungsanforderungen, die über die üblichen Eintrittserfordernisse von schweizerischen und österreichischen Universitäten hinausgingen. Zusätzlich zu einem liechtensteinischen oder einem diesem äquivalenten Maturitätszeugnis mussten Anwärterinnen und Anwärter erweiterte Aufnahmebedingungen erfüllen, darunter bestimmte Mindestnoten oder das Bestehen von Eignungstests. Ein dritter Grund für den Rückgang der Studierendenzahlen wird auch in der Reduktion der berufsbegleitenden Studienangebote gesehen.
Fluktuationen der Studierendenzahlen sind unvermeidbar, doch müssen erkennbare Tendenzen auch Anlass zur kritischen Reflexion geben. Einen solchen Anlass gab die Unterschreitung der in der Leistungsvereinbarung 2014 bis 2016 definierten Mindeststudierendenzahl im Jahr 2014, worauf die Regierung mittels zweier Interventionen reagierte: Der rückwirkenden Anpassung der Mindeststudierendenzahl und dem Auftrag an die Universitätsleitung zu einer kritischen Strategie-Revision.



 
1Gesetz vom 14. Mai 1997 über die Abänderung des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute, LGBl. 1997 Nr. 133.
 
2LGBl. 2005 Nr. 3.
 
3Gesetz vom 25. November 2010 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein, LGBl. 2011 Nr. 16.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 025
Landtagssitzungen
02. Dezember 2015
Stichwörter
Staats­bei­trag, Uni­ver­sität Liechtenstein
Uni­ver­sität Liech­tens­tein, Staats­bei­trag für die Jahre 2017 - 2019