Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 16
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der über­ar­bei­teten Vorlage
3.Vor­schlag der Regierung
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Aus­wir­kungen im Ver­gleich mit dem Initiativvorschlag
II.Antrag der Regierung
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG)
 
Im Rahmen der zweiten Lesung der parlamentarischen Gesetzesinitiative zur Abänderung von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG), mit welcher eine Genehmigungspflicht der von der Regierung beschlossenen Eigner- und Beteiligungsstrategien für öffentliche Unternehmen durch den Landtag eingeführt werden soll, wurde die Initiativvorlage der Regierung zur Stellungnahme und Überarbeitung unterbreitet. Die Regierung schlägt in diesem Zusammenhang ein alternatives Vorgehen in Anlehnung an das schweizerische Modell vor. Dem Landtag wird im Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen künftig die Möglichkeit eingeräumt, der Regierung verbindliche Aufträge zur Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zu erteilen. Deren Festlegung bleibt somit weiterhin gänzlich im Verantwortungsbereich der Regierung, während dem Landtag über sein Verwaltungskontrollrecht die Möglichkeit einer transparenten Mitwirkung eingeräumt wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bleibt die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung zwischen Legislative und Exekutive somit weitestgehend unangetastet. Des Weiteren wird der Landtag entlastet, da nicht alle 22 Eigner- und Beteiligungsstrategien von ihm behandelt werden müssen, sondern bei Bedarf gezielt eingegriffen werden kann. Ferner erleichtert die Formulierung von konkreten Aufträgen der Regierung die Überarbeitung der entsprechenden Dokumente und sie muss diese nicht "im Lichte der Landtagsdebatte" anpassen, was im Einzelfall ein sehr schwieriges Unterfangen sein kann. Der Landtag erfährt durch das neue Instrument sowohl gegenüber der heutigen Situation als auch gegenüber dem von den Initianten eingereichten Gesetzesentwurf eine deutliche Stärkung seiner Möglichkeiten und Rechte, da ihm mit den vorgeschlagenen Aufträgen eine positive materielle Mitsprache eingeräumt wird.
Die anstehende Gesetzesanpassung wird ausserdem genutzt, um die elektronische Veröffentlichung der Eigner- und Beteiligungsstrategien durch die öffentlichen Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben.
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Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Stellen
Regierungsressorts
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 28. Februar 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme der Regierung zur parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) zu unterbreiten.
1.1Initiative zur Abänderung von Art. 16 Abs. 2 ÖUSG
Die Initiative zur Abänderung von Art. 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen1 wurde im April 2011 von Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) eingereicht. Die Initiative bezweckt die Abänderung des ÖUSG dahingehend, dass die Regierung künftig-
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dazu verpflichtet sein soll, dem Landtag die Festlegung oder Änderung von Eigner- und Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen zur Genehmigung vorzulegen. Dieser kann die Strategie dann als Ganzes genehmigen oder die Genehmigung verweigern. Im Falle einer Verweigerung hat die Regierung dem Landtag innerhalb von sechs Monaten nach der Behandlung im Landtag eine im Sinne der Landtagsdebatte überarbeitete Eigner- oder Beteiligungsstrategie einzureichen. Die Initiative sieht im Rahmen der Übergangsbestimmungen des Weiteren vor, dass die Regierung nach Inkrafttreten der Gesetzesvorlage binnen eines Jahres die bisher erlassenen Eigner- und Beteiligungsstrategien vorlegt.
Im Rahmen der ersten Lesung im Mai 2011 hat eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten ein Eintreten auf die Gesetzesinitiative befürwortet. Trotz der mehrheitlichen Zustimmung wurden von einigen Abgeordneten Bedenken geäussert. Zum einen wurde die Frage nach der praktischen Handhabung der Genehmigung von Eigner- und Beteiligungsstrategien durch den Landtag aufgeworfen. Dabei wurde unter anderem hinterfragt, wie sichergestellt werden kann, dass wirklich nur Schwerpunkte diskutiert und keine Detaildiskussionen geführt werden. Ausserdem wurde nachgefragt, in welcher Form die Regierung eine beschlossene Eigner- oder Beteiligungsstrategie beim Landtag einzureichen hat und welche zusätzlichen Dokumente und Informationen für die Genehmigung einer solchen Strategie benötigt werden. Eine weitere Unsicherheit entstand hinsichtlich einer allfälligen Blockade der Handlungsfähigkeit öffentlicher Unternehmen im Falle der Rückweisung einer vorgelegten Eigner- oder Beteiligungsstrategie an die Regierung zur Überarbeitung. Zum anderen wurde auf die Problematik der Verfassungsmässigkeit des Gesetzesvorschlags der Initianten hingewiesen, welche aufgrund fehlender Angaben in der Begründung der Initiative nicht beurteilt werden konnte. Die Regierung hat den Landtag diesbezüglich auch darüber informiert, dass sie im Falle einer Annahme und Verabschiedung der Gesetzesinitiative
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durch den Landtag beim Staatgerichtshof einen Normenkontrollantrag stellen werde.
Die Initianten sind auf die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen in einer Stellungnahme eingegangen2.



 
1Initiative zur Abänderung des Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Wendelin Lampert, Rainer Gopp, Gerold Büchel, Johannes Kaiser, Renate Wohlwend, Peter Lampert und Albert Frick vom 18. April 2011.
 
2Stellungnahme der Initianten an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend der Initiative zur Abänderung des Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen aufgeworfenen Fragen der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Wendelin Lampert, Rainer Gopp, Gerold Büchel, Johannes Kaiser, Renate Wohlwend, Peter Lampert und Albert Frick vom November 2011.
 
LR-Systematik
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17
172
LGBl-Nummern
2012 / 173
Landtagssitzungen
21. März 2012
Stichwörter
Geneh­mi­gung der Eigner- und Betei­li­gungsstra­te­gien für öffent­liche Unter­nehmen durch den Landtag, par­la­men­ta­ri­sche Inititiative
Ini­ti­tia­tive, par­la­men­ta­ri­sche betr. Geneh­mi­gung der Eigner- und Betei­li­gungsstra­te­gien für öffent­liche Unter­nehmen durch den Landtag par­la­men­ta­ri­sche Inititiative
Öffent­liche-Unter­nehmen-Steue­rungs-Gesetz (ÖUSG), Par­la­men­ta­ri­sche Inti­tia­tive zur Abän­de­rung des Art. 16
ÖUSG, Par­la­men­ta­ri­sche Abän­de­rungs­i­ni­tia­tive betr. Art. 16
Par­la­men­ta­ri­sche Ini­ti­tia­tive betr. Geneh­mi­gung der Eigner- und Betei­li­gungsstra­te­gien für öffent­liche Unter­nehmen durch den Landtag par­la­men­ta­ri­sche Inititiative