Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 16
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Finan­zi­elle Konsequenzen
4.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates (SBPVG)
2.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes
3.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Richterdienstgesetzes
4.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Lehrerdienstgesetzes
5.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Gesetzes über die Uni­ver­sität Liechtenstein
6.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
7.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Geschäftsverkehrsgesetzes
8.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Datenschutzgesetzes
9.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Finanzkontrollgesetzes
10.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Personalvorsorge
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal aufgeworfenen Fragen
 
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In der Sitzung vom Dezember 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal ein erstes Mal behandelt.
Der Landtag ist der Stossrichtung der Regierung grossmehrheitlich gefolgt. In der nun vorliegenden Stellungnahme geht die Regierung auf diverse Fragestellungen aus der 1. Lesung ein. Des Weiteren werden verschiedene Vergleiche mit schweizerischen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen aber auch mit privaten Pensionskassen inländischer Arbeitgeber - je zwei grössere Arbeitgeber aus dem Finanzdienstleistungs- und dem Industriesektor - dargestellt. Die Vergleiche zeigen auf, dass die heutige Lösung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal ein hohes Rentenniveau für die Versicherten bietet. Der Leistungsplan, welcher dem Vorschlag der Regierung zugrunde liegt, bewegt sich neu hingegen auf einem tieferen Leistungsniveau, vergleichbar mit demjenigen der beiden Industriebetriebe und stellt aus Sicht der Regierung eine für die Staatsangestellten und das Land als Arbeitgeber adäquate Lösung dar.
In Bezug auf die Ausfinanzierung der Deckungslücke bringt die Regierung neu eine Kombination von Ausfinanzierung und zinslosem Darlehen in Vorschlag. Während 2/3 der Deckungslücke bis zu einem Deckungsgrad von 90% durch eine Forderungsanerkennung durch die angeschlossenen Arbeitgeber geschlossen werden sollen, sieht der Vorschlag für den restlichen Teil der Deckungslücke die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch die Arbeitgeber vor. Damit besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Ausfinanzierungsmittel wieder an die Arbeitgeber zurückfliessen kann. Das ist dann der Fall, wenn sich der Deckungsgrad der neuen Stiftung positiv entwickelt. Sinkt allerdings der Deckungsgrad aufgrund des Verlaufs der Finanzmärkte deutlich ab, ist ein Mechanismus vorgesehen, dass das Darlehen abgeschrieben werden muss. Mit diesem Vorschlag begegnet die Regierung den von Landtagsabgeordneten geäusserten Bedenken, dass die für die Ausfinanzierung getroffenen Annahmen zu pessimistisch angelegt sind.
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Die Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat sich im Verlauf des Jahres 2012 von CHF 331 Mio. um CHF 24 Mio. auf CHF 307 Mio. reduziert. Davon entfällt ein Anteil von rund CHF 219 Mio. auf das Land. Nach dem Vorschlag der Regierung soll davon ein Betrag von CHF 147 Mio. zur Ausfinanzierung der Deckungslücke verwendet werden, während CHF 72Mio. in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung gestellt werden. Nebst diesen Ausfinanzierungsmitteln wird die Landesrechnung während 10 Jahren mit CHF 1.9 Mio. für die Finanzierung der Übergangslösung (maximale Leistungseinbusse von 10 %) und mit CHF 1.6 Mio. für den Arbeitgeberanteil zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve für die Pensionsbezüger belastet.
Die Regierung zeigt in ihrer Stellungnahme noch einmal die Dringlichkeit der Problemlösung auf. Dabei ist der Spielraum keinesfalls beliebig sondern vielmehr sehr eingeengt. Verfassungsrechtliche, finanzielle, politische und personalpolitische Aspekte sind ausreichend zu berücksichtigen. Wird einem Aspekt ein zu hohes Gewicht beigemessen, so leidet sogleich ein anderer darunter, was das Risiko einer einseitig angelegten Lösung in sich birgt. Die Regierung vertritt nach wie vor die Ansicht, dass das Land als Arbeitgeber in der Pflicht steht und der Vorschlag alle Beteiligten, d.h. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionsbezüger in einem ausgewogenen Verhältnis an der Problemlösung beteiligt. Die Arbeitgeber vor allem durch die Ausfinanzierung der Deckungslücke, die Arbeitnehmer durch einen Leistungsverzicht in der Grössenordnung von CHF 200 Mio. und die Pensionsbezüger durch die Leistung eines Sicherungsbeitrags zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve in den nächsten 10 Jahren. Dabei ist der Sicherungsbeitrag so ausgestaltet, dass tiefe Renten davon befreit sind und hohe Renten einen deutlich höheren Beitrag beisteuern müssen.
Zuständiges Ressort
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Pensionsversicherung für das Staatspersonal
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Vaduz, 30. April 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung für die Staatsangestellten sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (BuA Nr. 135/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung für die Staatsangestellten sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde intensiv diskutiert und Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, in dieser Stellungnahme beantwortet.
LR-Systematik
1
17
174
1
17
174
1
17
173
4
41
411
4
41
414
9
95
952
1
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172
2
23
235
6
61
8
83
831
LGBl-Nummern
2013 / 337
2013 / 336
2013 / 335
2013 / 334
2013 / 333
2013 / 332
2013 / 331
2013 / 330
2013 / 329
Landtagssitzungen
24. Mai 2013
23. Mai 2013
Stichwörter
Deckungs­lücke der staatl. Pen­si­ons­ver­si­che­rung, (Abän­de­rung des G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates )
G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates, Abän­de­rung (Deckungs­lücke der Pensionsversicherung)
Pen­si­ons­ver­si­che­rung, staatl. (Abän­de­rung des G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates infolge Deckungslücke )