Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 20
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 22. Sep­tember 2009 mit der Regie­rung der Repu­blik Frank­reich über den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (TIEA)
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 22. September 2009 über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik Frankreich 
 
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Am 22. September 2009 hat Liechtenstein mit Frankreich ein Abkommen betreffend den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) unterzeichnet. Nachdem Liechtenstein sich am 12. März 2009 zur Annahme und Umsetzung der OECD-Standards über die Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet und Frankreich im Mai 2009 brieflich vorgeschlagen hatte, Verhandlungen über den Abschluss eines Steuerabkommens aufzunehmen, traf Mitte August 2009 ein Entwurf zu einem bilateralen TIEA aus Paris ein. Die darauf folgenden Verhandlungen wurden weitgehend auf dem Korrespondenzweg geführt. Eine Verhandlungsrunde fand am 2. September 2009 in Mexico City am Rande des Global Forums der OECD statt. Am 11. September 2009 wurden die Verhandlungen inhaltlich abgeschlossen.
Das TIEA mit Frankreich entspricht im Wesentlichen dem Modellabkommen der OECD und weicht kaum von den zuvor mit den USA und Deutschland abgeschlossenen TIEA ab. Gleichzeitig enthält es Elemente der bisher von Frankreich abgeschlossenen TIEA. Das Abkommen tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume ab 1. Januar 2010. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Im Unterschied zu den bereits abgeschlossenen TIEA und analog zum im Entwurf vorliegenden Betrugsbekämpfungsabkommen/TIEA mit der EU erfasst das Abkommen sämtliche in den Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehenden indirekten und direkten Steuern. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Informationsersuchen entsprechen dem OECD-Standard. In einem Briefwechsel findet sich analog zum Protokoll zum deutschen TIEA eine Präzisierung hinsichtlich der notwendigen Identifizierung des Steuerpflichtigen (Namensnennung nicht in jedem Fall erforderlich, wenn sich die Identität des Steuerpflichtigen aus vergleichbaren anderen Anhaltspunkten bestimmen lässt). In diesem Briefwechsel erklärt sich Frankreich auch bereit, Verhandlungen über den Abschluss eines DBA nach Inkrafttreten des TIEA aufzunehmen.
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Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium und Ressort Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung, Landespolizei, Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 23. März 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 22. September 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik Frankreich über den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.
1.1Verlauf der Verhandlungen
Schon im Juli 2008 hatte Liechtenstein den Staaten der Europäischen Union die Umsetzung der OECD-Standards für den Austausch von Steuerinformationen in bilateralen Abkommen angeboten. Nach der Verabschiedung der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 wurden die G20-Ländern nochmals über die liechtensteinische Bereitschaft, bilaterale Steuerabkommen nach OECD-Standard ab-
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zuschliessen, informiert. Die französischen Finanzminister Christine Lagarde und Eric Woerth reagierten interessiert auf ein entsprechendes Schreiben des Regierungschefs. Im Mai 2009 bot Regierungschef Klaus Tschütscher in einem Schreiben an die beiden französischen Minister den Abschluss eines OECD-konformen bilateralen Steuerabkommens (TIEA und DBA) an. Frankreich reagierte am 12. August 2009 mit der Übermittlung eines TIEA-Entwurfs. Dieser Entwurf wurde von Liechtenstein überarbeitet, da er in einigen Punkten nicht dem liechtensteinischen Musterabkommen entsprach und auch teilweise - analog zu anderen, jüngeren von Frankreich abgeschlossenen TIEA - über den geltenden OECD-Standard hinausging.
Die nachfolgenden Verhandlungen wurden zwischen der Koordinatorin für internationale Steuerverhandlungen mit Unterstützung eines Steuerexperten der Regierung und dem Direktor für internationale Angelegenheiten im französischen Finanzministerium im Wesentlichen auf dem Korrespondenzweg geführt. Am 2. September 2009 wurde am Rande des Global Forums der OECD in Mexiko eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Dabei konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. Frankreich bestand einerseits auf einer Gleichbehandlung mit Deutschland und beharrte andererseits auf Formulierungen seiner neueren TIEA und war nur eingeschränkt bereit, die liechtensteinischen Vorschläge zu übernehmen. Liechtenstein konnte sich in den materiell wichtigen Punkten jedoch durchsetzen, so dass es sich um ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis handelt.
Frankreich war aus grundsätzlichen und substantiellen Erwägungen nicht bereit, bereits im letzten Jahr in Verhandlungen über ein DBA einzutreten. In einem Briefwechsel wird jedoch vereinbart, dass Verhandlungen über eine weitgehende Steuerkooperation nach Inkrafttreten des TIEA aufgenommen werden sollen.
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Das Abkommen wurde schliesslich am 22. September 2009 von Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer und dem französischen Finanzminister Eric Woerth in Vaduz unterzeichnet.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2010 / 358
Landtagssitzungen
22. April 2010
Stichwörter
Amts­hilfe, in Steu­er­sa­chen, mit Frankreich
Frank­reich, Amts­hilfe in Steuersachen
Steuer, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, Liech­tens­tein-Frankreich
Steu­er­amts­hilfe, Liech­tens­tein-Frankreich
TIEA mit Frankreich
Übe­rein­kommen betref­fend den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (TIEA), Liech­tens­tein-Frankreich