Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 22
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage / Begrün­dung der Vorlage
2.Schwer­punkte des Massnahmenpakets
3.Ver­nehm­las­sung
4.Wirt­schaft­liche Mass­nahmen zur Bekämp­fung der Folgen des Coronavirus
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Gesetzes über die befris­tete Gewäh­rung einer Aus­fall­ga­rantie zur Ver­gabe von liqui­di­täts­si­chernden Kre­diten an liech­tens­tei­ni­sche Unter­nehmen durch die Liech­tens­tei­ni­sche Lan­des­bank (Ausfallgarantiegesetz)
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Kein Titel
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus  (COVID-19)
 
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Die rasche Ausbreitung des Coronavirus und die von den liechtensteinischen Behörden getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die globale und regionale Wirtschaft. In Liechtenstein sind aktuell insbesondere jene Branchen betroffen, für die die behördlich angeordneten Betriebsschliessungen gelten. Je nach Entwicklung der Lage werden weitere Gewerbebranchen und Industriezweige vor grossen Herausforderungen stehen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie aufgrund wegfallender Umsätze abzufedern.
Die Regierung hat eine Task Force unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt, die ein Massnahmenpaket zur raschen Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Folgen der Coronavirus-Pandemie in Höhe von 100 Mio. Franken definiert hat. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und schnelle Hilfe für Unternehmen anbieten zu können. Die Regierung legt mit diesem Bericht und Antrag dem Landtag dieses Massnahmenpaket vor und beantragt, die beiliegende Gesetzesvorlage sowie die beiden beiliegenden Finanzbeschlüsse abschliessend in Behandlung zu ziehen und als dringlich zu erklären.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle Finanzen
Steuerverwaltung
AHV-IV-FAK Anstalten
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Vaduz, 19. März 2020
LNR 2020-435
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage / Begründung der Vorlage
Anfangs Januar 2020 wurde in China ein neuartiges Coronavirus entdeckt, welches von der Weltgesundheitsorganisation WHO mit 2019-nCoV bezeichnet wird. Die WHO hat am 30. Januar 2020 eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen und vorläufige Empfehlungen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften ausgesprochen. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die durch das Virus verursachte Ausbreitung von Coronaviren zur Pandemie.
Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus in Liechtenstein einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat die Regie-
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rung bereits weitreichende Massnahmen beschlossen und diese in Anlehnung an die Schweiz, unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, situativ angepasst. Am 16. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus die aktuelle Situation als "ausserordentliche Lage" eingestuft und die bestehenden Massnahmen verschärft. Im Nachgang zu diesem Entscheid hat auch die Regierung zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Seit dem 19. März 2020 sind öffentliche und private Veranstaltungen gänzlich verboten. Zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen sind neben den Gastronomiebetrieben und weiteren Einrichtungen neu auch Läden, Coiffeursalons und Kosmetikstudios geschlossen. Eine enge Abstimmung mit der Schweiz wird aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraums und der Anbindung über den Zollvertrag generell als sinnvoll und wichtig erachtet.
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die von den Behörden getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben folglich weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft. Die verschiedenen Wirtschaftszweige sind aktuell unterschiedlich stark von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Während einige Sektoren aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen unmittelbar tangiert sind, werden in anderen Branchen die Auswirkungen erst verzögert spürbar sein. Je nach Entwicklung der Lage werden weitere Branchen vor grossen Herausforderungen stehen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie aufgrund wegfallender Umsätze abzufedern.
Zur Vorbereitung wirtschaftlicher Unterstützungsmassnahmen in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie setzte die Regierung mit Beschluss vom 16. März 2020 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums eine Task Force ein und beauftragte diese, ein Massnahmenpaket in der Höhe von 100 Mio. Franken zur raschen Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Folgen der
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Coronavirus-Pandemie zu definieren. Oberstes Ziel in dieser ausserordentlichen Situation ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen in den betroffenen Unternehmen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 102
2020 / 101
2020 / 100
Landtagssitzungen
20. März 2020
Stichwörter
Aus­fall­ga­rantie
Betriebs­kos­ten­zu­schuss
Coro­na­virus
Covid-19
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wirt­schaft­liche Folgen
Zah­lungs­er­leich­te­rungen