Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 24
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit einer Regie­rungs- und Verwaltungsreform
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Koali­ti­ons­aus­schuss
6.Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Bestimmungen
7.Finan­zi­elle, per­so­nelle und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
8.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
9.Wei­tere Schritte im Rahmen der Regie­rungs- und Verwaltungsreform
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Regie­rungs- und Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­tion (RVOG)
2. Gesetz über die Abän­de­rung des Pensionsversicherungsgesetzes
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal 
 
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Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig. Die Regierung hat diese Notwendigkeit schon vor einiger Zeit erkannt. Sie hat im Jahre 1989 eine Regierungsreform eingeleitet und diese ab 1992 schrittweise umgesetzt. Im Jahre 2002 hat die Regierung eine weitere Phase der Regierungsreform eingeleitet und eine Projektgruppe beauftragt, die Organisationsstruktur von Regierung und Amtsstellen zu überprüfen. Verzögerungen ergaben sich in den Folgejahren deshalb, weil in der Regierung unterschiedliche Vorstellungen in Bezug auf die Dimension und Ausgestaltung der Regierungs- und Verwaltungsreform vorhanden waren. Im Jahre 2009 wurden von der neu gewählten Regierung die Reformbemühungen wieder aufgenommen. Anlässlich einer Klausurtagung der Regierung mit den Amtsstellenleiter/innen wurden die Rahmenbedingungen für die Regierungs- und Verwaltungsreform festgelegt. Ein wichtiger Teil dieser Regierungs- und Verwaltungsreform betrifft die Erarbeitung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation.
Zuständiges Ressort
Alle Ressorts der Regierung
Betroffene Amtsstellen
Alle Amtsstellen
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Vaduz, 27. März 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsreform (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal zu unterbreiten.
1.1Anlass
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Exekutive und der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an
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den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwaltung bildete und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.
LR-Systematik
1
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17
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LGBl-Nummern
2012 / 351
2012 / 350
2012 / 348
Landtagssitzungen
26. April 2012
Stichwörter
Regie­rungs- und Ver­wal­tungs­re­form, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes
Regie­rungs­or­ga­ni­sa­tion, Reform­be­darf, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes
Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­tion, Reform­be­darf, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes