Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 33
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Grund­züge des Übereinkommens
2.Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Arti­keln des Übereinkommens
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit/Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen vom 13. April 2005   
 
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Das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen wurde am 13. April 2005 nach siebenjähriger Verhandlungsdauer von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Es verlangt von den Vertragsparteien, den Besitz und die Verwendung von Nuklearmaterial oder die Schädigung einer Nuklearanlage zu bestrafen, wenn der Täter in der Absicht handelt, Menschen zu töten oder zu verletzen, Eigentum oder die Umwelt erheblich zu schädigen oder eine natürliche oder juristische Person, eine internationale Organisation oder einen Staat zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, bei der Bekämpfung von Nuklearterrorismus zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren. Beim Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen handelt es sich um das erste internationale Vertragswerk zur Bekämpfung des Terrorismus, welches die Generalversammlung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet hat. In seinem Reformbericht vom 21. März 2005 hatte der UNO-Generalsekretär die Staats- und Regierungschefs noch eindringlich aufgefordert, unverzüglich ein Übereinkommen über Nuklearterrorismus abzuschliessen. Letzteres ergänzt die bisherigen zwölf universellen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, welche Liechtenstein alle ratifiziert hat.
Das Übereinkommen über Nuklearterrorismus steht im Einklang mit der liechtensteinischen Rechtslage und schafft keine neuen Verpflichtungen für Liechtenstein. Insbesondere kennt das liechtensteinische Recht verschiedene Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch sowie im über den Zollvertrag anwendbaren schweizerischen Kernenergiegesetz, mit welchen die im Übereinkommen genannten Deliktstatbestände auch in Liechtenstein strafrechtlich erfasst werden können. Die meisten Bestimmungen des Übereinkommens gegen Nuklearterrorismus im Bereich der internationalen Rechtshilfe sowie im Rahmen der Prävention des Missbrauchs von Nuklearmaterial zu terroristischen Zwecken entsprechen ebenfalls anderen Übereinkommen, welche Liechtenstein bereits ratifiziert hat, namentlich dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial sowie dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge.
Mit der Ratifikation des Übereinkommens über Nuklearterrorismus sind keine direkten finanziellen, personellen oder räumlichen Auswirkungen verbunden.
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Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres; Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
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Vaduz, 2. Juni 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Internationale Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu unterbreiten.
1.1Ausgangslage
Die Bedrohung durch nuklearterroristische Handlungen ist nicht neu, geriet jedoch durch Medienmitteilungen über Beschlagnahmungen von geschmuggeltem radioaktivem Material in den letzten Jahren zunehmend in die Öffentlichkeit. Zudem veranschaulichte die Verstrahlung eines ehemaligen russischen Agenten mit Polonium 210 in London, welch verheerenden Schaden radioaktive Strahlung anrichten kann. Weiter ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Staaten gestiegen, die trotz den internationalen Bemühungen der Staatengemeinschaft zur Verhinderung der Weiterverbreitung von atomaren Waffen nuklear aufgerüstet haben oder kurz davor stehen. Damit steigt auch das Risiko des Transfers von
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nuklearem Material und Know-how an Terroristen. Auf politischer Ebene haben sich im Jahr 2006 namentlich die G8 ("Globale Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus")1, die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verstärkt mit der Thematik befasst. Auf der Ebene der UNO nimmt die bereits erwähnte Nonproliferation-Resolution 1540 des Sicherheitsrates die Mitgliedstaaten seit einigen Jahren in die Pflicht, und auf der Agenda der Generalversammlung steht weiterhin das Traktandum "Massnahmen zur Verhinderung des Erwerbs des Erwerbs von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen"2.
Das am 13. April 2005 nach mehrjährigen Verhandlungen verabschiedete Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen reiht sich in die verschiedenen internationalen Bemühungen ein, Terroristen den Zugang zu Massenvernichtungswaffen zu verunmöglichen. Es stellt die internationale Zusammenarbeit auf eine vertragliche Basis und stärkt so in Ergänzung der bisherigen zwölf sektoriellen Übereinkommen der UNO langfristig den internationalen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die UNO-Generalversammlung hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, das Übereinkommen als eine prioritäre Angelegenheit zu ratifizieren bzw. ihm beizutreten3. Das Übereinkommen ist am 7. Juli 2007 in Kraft getreten. Derzeit haben es 115 Staaten unterzeichnet und 47 Staaten ratifiziert. Am 16. September 2005 unterzeichnete Regierungschef Otmar Hasler das Übereinkommen im Rahmen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs anlässlich des UNO-Millennium+5-Gipfels in New York.



 
1Bereits im Jahr 2002 wurde am Gipfel von Kananaskis die "Globale G8-Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien" ins Leben gerufen.
 
2Vgl. Resolution der UNO-Generalversammlung (A/RES/61/86) vom 6. Dez. 2006.
 
3Vgl. Resolution der UNO-Generalversammlung (A/RES/61/40) vom 4. Dez. 2006.
 
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.3
LGBl-Nummern
2009 / 263
Landtagssitzungen
25. Juni 2009
Stichwörter
Inter­na­tio­nales Übe­rein­kommen zur Bekämp­fung nukle­ar­ter­ro­ris­ti­scher Handlungen
Rechts­hilfe
Ter­ro­rismus, Nukle­ar­ter­ro­rismus, Bekämpfung
Ter­ro­rismus, Nukle­ar­ter­ro­rismus, UNO-Abkommen
UNO-Übe­rein­kommen, zur Bekämp­fung nukle­ar­ter­ro­ris­ti­scher Handlungen