Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2018)
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Die zweite Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 225'000.
Entgegen den Bestimmungen des MwSt-Gesetzes ging der Liecht. Rundfunk in den vergangenen Jahren davon aus, dass der Vorsteuerabzug vollständig geltend gemacht werden kann. Da dieser jedoch im Verhältnis zum Landesbeitrag gekürzt hätte werden müssen, besteht gemäss Nachdeklaration des Liecht. Rundfunks eine Steuernachforderung von rund CHF 182'000 für die letzten fünf Jahre. Um diese begleichen zu können und unter Berücksichtigung der notwendigen Vorsteuerkürzung für das laufende Jahr wird ein Nachtragskredit von CHF 225'000 für den Liecht. Rundfunk beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 8. Mai 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (II/2018) zulasten der Verwaltungsrechnung 2018 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.