Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 34
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Bis­he­rige Nachtragskredite
2.Vor­lie­gender Nachtragshaushalt
3.Von der Regie­rung bean­tragte Nachtragskredite
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2018)
 
4
Die zweite Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 225'000.
Entgegen den Bestimmungen des MwSt-Gesetzes ging der Liecht. Rundfunk in den vergangenen Jahren davon aus, dass der Vorsteuerabzug vollständig geltend gemacht werden kann. Da dieser jedoch im Verhältnis zum Landesbeitrag gekürzt hätte werden müssen, besteht gemäss Nachdeklaration des Liecht. Rundfunks eine Steuernachforderung von rund CHF 182'000 für die letzten fünf Jahre. Um diese begleichen zu können und unter Berücksichtigung der notwendigen Vorsteuerkürzung für das laufende Jahr wird ein Nachtragskredit von CHF 225'000 für den Liecht. Rundfunk beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
5
Vaduz, 8. Mai 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (II/2018) zulasten der Verwaltungsrechnung 2018 zu unterbreiten.
1.Bisherige Nachtragskredite
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2018 / 134
Landtagssitzungen
06. Juni 2018
Stichwörter
Liecht. Rundfunk
LRF
Nach­trags­kredit
Vors­teu­er­abzug