Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 47
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Ein­lei­tung
I. Bericht der Regierung
1. Ausgangslage
2. Theaterbetrieb
3. Not­wen­dig­keit der Vorlage
4. Schwer­punkte der Vorlage
5. Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6. Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7. finan­zi­elle Auswirkungen
II. Antrag der Regierung
III. Regierungsvorlage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" für die Jahre  2014 bis 2017  
 
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Grundlage für die Ausrichtung des Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" ist der Finanzbeschluss vom 20. Oktober 1999 über die Beitragsleistungen des Landes an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz", Schaan (LGBl. 1999 Nr. 237), wonach das TAK einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 2'160'000 Franken erhält, welcher dem Teuerungsausgleich unterliegt, den der Landtag jeweils über Antrag der Regierung im Rahmen des jährlichen Voranschlages beschliesst. Aktuell beläuft sich der Beitrag auf 2'375'000 Franken. Der Finanzbeschluss ist zeitlich nicht begrenzt.
Aufgrund dieses Finanzbeschlusses war es in den letzten 14 Jahren nicht möglich, den Beitrag an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" anzupassen. Dies soll geändert werden, damit die Beitragsleistung des Landes in regelmässigen Abständen einer Überprüfung unterzogen und vermehrt an Leistungen geknüpft werden kann, welche mittels Leistungsvereinbarung definiert werden. Zudem soll mit einer Anpassung des jährlichen Beitrags die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" in die Haushaltssanierung und die damit verbundenen Sparanstrengungen der Regierung und der Ressorts miteinbezogen werden.
Schwerpunkt der Vorlage ist die Neufassung des Finanzbeschlusses mit der Reduktion der jährlichen Beitragsleistung von heute 2'375'000 Franken auf 2'100'000 Franken. Dies entspricht einer Kürzung von 11.6 %. Gleichzeitig soll der unbefristet zeitliche Rahmen der Beitragsgewährung aufgehoben und neu auf vier Jahre festgelegt werden. Eine mehrjährige Finanzierungszusage ist für den Spielbetrieb, die Planung und Bewerbung sowie für die frühzeitige Verpflichtung von Gastspielen wichtig. Auf die im bisherigen Finanzbeschluss berücksichtigte Anpassung des Landesbeitrags an den Teuerungsausgleich wird aufgrund des zeitlich befristeten Beschlusses verzichtet.
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Die Bedingungen zur Beitragsgewährung werden in einer Leistungsvereinbarung festgehalten.
Mit der Vorlage wird die Beitragsleistung des Landes an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" den aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 12. Juli 2013
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" für die Jahre 2014 bis 2017 zu unterbreiten.
1. Ausgangslage
Ausgangslage für den vorliegenden Bericht und Antrag ist die Regelung der staatlichen Beitragszahlungen an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" in Schaan. Konkret stützt sich die staatliche Förderung auf den Finanzbeschluss vom 20. Oktober 1999 über die Beitragsleistungen des Landes an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" (LGBl. 1999 Nr. 237), Schaan. Gemäss Art. 1 wird der Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" ein jährlicher Beitrag in der Höhe von 2'160'000 Franken ausgerichtet, zahlbar jeweils zu Beginn des Jahres, erstmals für das Jahr 2000. Dieser Beitrag unterliegt dem Teuerungsausgleich, den der Landtag jeweils über Antrag der Regierung im Rahmen des jährlichen Voranschlags beschliesst. Aktuell beläuft sich der Beitrag auf 2'375'000 Franken.
Für die Gewährung der staatlichen Förderung wurde per 23.12.1999 ein Vertrag zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Genossenschaft
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Theater am Kirchplatz (TAK) abgeschlossen. Grundlage dieses Vertrags bildete ein Finanzkonzept aus dem Jahre 1997, welches insbesondere Massnahmen zur finanziellen Gesundung der Genossenschaft beinhaltete. Mit der Einführung eines betriebswirtschaftlichen Konzepts und eines betrieblichen Rechnungswesens konnten wichtige Massnahmen verwirklicht werden. Das Konzept beinhaltete jedoch auch unrealistische Zielsetzungen, wie z.B. die Erhöhung der Besucherzahl und der damit verbundenen Eintrittseinnahmen bis ins Jahr 2001/2002 um 80 % oder die Erhöhung der privaten Sponsoreneinnahmen um 300'000 Franken jährlich.
In den Jahre 2004 bis 2006 kam es zu grösseren personellen Veränderungen im Präsidium des Aufsichtsrats, im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung. Damit einher ging eine künstlerische und betriebliche Neuausrichtung des Theaterbetriebs. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und insbesondere auch um das veraltete Betriebs- und Finanzkonzept aus dem Jahre 1997 und das Reglement vom 20. Juni 1995 zu novellieren, wurde der Vertrag von 1999 von der Regierung per 31. Dezember 2006 gekündigt. In der Folge wurde ein neuer Vertrag vorbereitet. Von der Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" wurde ein neues Finanzkonzept sowie ein neues Reglement "über die Grundsätze der Haushalts- und Rechnungsführung" erarbeitet.
Der neue Vertrag wurde per 1. Januar 2007 wirksam und bildet seither eine Grundlage für die Ausrichtung des jährlichen Beitrags des Landes Liechtenstein an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz". Er regelt die Leistungen der beiden Partner, die Modalität der Auszahlung und die Rechenschaftslegung über die Verwendung der Landesmittel. Die Höhe des jährlichen Landesbeitrags basiert jedoch weiterhin auf dem Finanzbeschluss des Landtags vom 20. Oktober 1999.
Am 9. Oktober 2012 wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein im Hinblick auf eine zukünftige Neureglung des Landesbeitrags an die Genossen-
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schaft "Theater am Kirchplatz" der Vertrag vom 12. September 2006 unter Einbehaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer auf den 31. Dezember 2013 gekündigt. Die Kündigung erfolgte im Hinblick auf eine Anpassung der Leistungen des Theaters am Kirchplatz und des Landes Liechtenstein sowie einer Anpassung der Fördergrundlagen. Das Ressort Kultur wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat der Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" bis spätestens 1. Mai 2013 einen neuen Vertrag auszuarbeiten. Von der Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" wurde bis zum 1. Mai 2013 die Aktualisierung des künstlerischen und geschäftlichen Konzeptes (Businessplan) sowie allfälliger weiterer Grundlagen der Geschäftsführung erwartet.
Diese Vorarbeiten fliessen in den vorliegenden Bericht und Antrag ein. Mit der Vorlage sollen nun die Beitragsleistung des Landes an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz" mit einem weiteren, massgebenden Schritt den aktuellen Entwicklungen angepasst und zukunftsfähig gemacht werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 326
Landtagssitzungen
05. September 2013
Stichwörter
Finanz­be­schluss, Lan­des­bei­trag 2014-2017 an das TAK
Lan­des­bei­trag 2014-2017 an das TAK
TAK, Landesbeitrag 2014-2017
Theater am Kirch­platz, Landesbeitrag 2014-2017