Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 47
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen und Start-up Coachings
 
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In Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung haben die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Bundesrat am 26. Januar 2021 eine neue Vereinbarung über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bereich der Innovationsförderung mit dem Ziel, die wissensbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Die Vereinbarung trat am 1. März 2021 in Kraft und wurde für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Auf nationaler Ebene sind für die Umsetzung der Vereinbarung das Amt für Volkswirtschaft (AVW) sowie die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zuständig.
Für Liechtenstein ist die langfristige Sicherung des Zugangs zu internationalen Förderprogrammen sowie zu nationalen Innovationsprogrammen anderer Staaten essentiell, da dadurch die nötige Qualität der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit relativ geringem Verwaltungsaufwand sichergestellt werden kann. Liechtenstein und die Schweiz hatten am 11. November 2016 erstmals eine auf vier Jahre befristete Vereinbarung abgeschlossen mit dem Ziel, die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse beider Länder zu fördern und schweizerischen und liechtensteinischen Umsetzungspartnern die Möglichkeit zu geben, mit den für ihr Innovationsvorhaben am besten geeigneten Forschungsstätten beider Länder zusammenzuarbeiten. Diese Möglichkeiten wurden gut genutzt, und zwar sowohl von liechtensteinischen Forschungseinrichtungen (grösstenteils in den Bereichen Finanzwissenschaft und Business Management) wie auch von Unternehmen (mehrheitlich im Bereich Engineering). Diese positive Entwicklung hat die Regierung nach Ablauf der Vereinbarung aus 2016 dazu veranlasst, eine erneute Vereinbarung mit der Schweiz zu den gleichen Konditionen im Bereich Innovationsprojekte abzuschliessen. Neu dazugekommen ist das Start-up Coaching von Innosuisse, das nach dem Wegfall des KMU-Zentrums der Universität Liechtenstein diese Lücke schliessen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-ups in Liechtenstein beitragen soll.
Für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen auf Grundlage der Vereinbarung mit der Schweiz vom 26. Januar 2021 wird mit dem
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gegenständlichen Bericht und Antrag ein Verpflichtungskredit in Höhe 2.2 Mio. Franken beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 4. Mai 2021
LNR 2021-592
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 11. November 2016 schlossen die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Bundesrat eine Vereinbarung über die Förderung wissensbasierter Innovation ab, welche bis Ende 2020 befristet war. Für die Umsetzung der Vereinbarung war vom Landtag ein Verpflichtungskredit in Höhe von 1.2 Mio. Franken genehmigt worden.1 Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit und des beidseitigen Wunsches zur Fortsetzung der Kooperation im Bereich der -
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Innovationsförderung wurde eine neue Vereinbarung ausgehandelt und am 26. Januar 2021 in Bern unterzeichnet. Die Vereinbarung trat am 1. März 2021 in Kraft und wurde wiederum für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, um jeweils die Möglichkeit zu erhalten, periodische Evaluierungen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.2 Auf nationaler Ebene sind für die Umsetzung der Vereinbarung das Amt für Volkswirtschaft (AVW) sowie die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse, vormals KTI) zuständig.
Innosuisse unterstützt die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (Innovation)3 und die Promotion des Unternehmertums sowie den Aufbau von Jungunternehmen. Die Unterstützung erfolgt in Form einer projektbezogenen Aufwandsentschädigung. Ausserdem hilft Innosuisse mit nationalen thematischen Netzwerken (NTN), den Wissens- und Technologietransfer zu optimieren. Mit der am 26. Januar 2021 abgeschlossenen Vereinbarung wird die langjährige Zusammenarbeit im Bereich der Innovationsprojekte inklusive der Kooperationsmöglichkeiten zwischen liechtensteinischen Unternehmen und liechtensteinischen Forschungsinstitutionen erneuert und um den Bereich des Start-up Coachings erweitert. Das Start-up Coaching von Innosuisse soll nach dem Wegfall des KMU-Zentrums der Universität Liechtenstein diese Lücke schliessen und dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Start-ups in Liechtenstein zu verbessern. Der Bereich Wissens- und Technologietransfer ist von der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht umfasst.



 
1vgl. Bericht und Antrag Nr. 164/2016; Finanzbeschluss vom 1. Dezember 2016 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen, LGBl. 2017 Nr. 21.
 
2Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation, LGBl. 2021 Nr. 52.
 
3Unter Anwendungsforschung bzw. angewandter Forschung und Entwicklung werden alle Tätigkeiten im Bereich der Forschung verstanden, die den Hauptzweck haben, neues Wissen zu generieren bzw. vorhandenes Wissen neu zu kombinieren bis hin zur konkreten methodischen Problemlösung in Technik und Wirtschaft (Sektor Forschung und Entwicklung).
 
LR-Systematik
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612
LGBl-Nummern
2021 / 258
Landtagssitzungen
09. Juni 2021
Stichwörter
För­der­mittel
For­schungs- und Innovationszusammenarbeit
Inno­suisse
Inno­va­ti­ons­för­de­rung
Start-up Coaching
Ver­pflich­tungs­kredit
Zusam­men­ar­beit Liech­tens­tein Schweiz