Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 52
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Ver­hand­lungs­ver­lauf
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust
 
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Das gegenständliche Abkommen institutionalisiert die Zusammenarbeit mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union. Ziel dieser künftigen Kooperation ist die verstärkte Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei.
Eurojust, welches seinen Sitz in Den Haag hat, wurde mit Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Februar 2002 errichtet.
Eurojust unterstützt die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere bei der Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit der Behörden untereinander gelegt. Schon heute arbeitet Liechtenstein im Justiz- und Strafverfolgungsbereich eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Optimierungsmöglichkeiten bestehen aber etwa im Bereich der Koordination.
Eurojust hat die Aufgabe, Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen, die in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten wegen bestimmter schwerer (insbesondere organisierter) Kriminalitätsformen geführt werden, zu erleichtern, vor allem durch deren Koordinierung und durch Unterstützung bei Rechtshilfe und Auslieferung. Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet ein Nationales Mitglied, wobei die 28 Nationalen Mitglieder das Gremium von Eurojust bilden, welches neben der Unterstützung der nationalen Justizbehörden auch die Aufsichtsfunktion (Management Board) über den Verwaltungsapparat von Eurojust ausübt.
Eurojust erweitert die internationale Zusammenarbeit auch auf Drittstaaten, welche ebenfalls in die Kooperation und Koordination einbezogen werden, sofern es mit dem betreffenden Land ein Kooperationsübereinkommen gibt oder in diesen Ländern eine Kontaktstelle (wie z.B. in Liechtenstein) besteht. Liechtenstein hat schon mehrfach an solchen Koordinationstreffen teilgenommen. Kooperationsabkommen hat Eurojust bisher u.a. mit Island, Norwegen, der Schweiz sowie den Vereinigten Staaten abgeschlossen.
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Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Justiz, Staatsanwaltschaft, Datenschutzstelle
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Vaduz, 13. August 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Für die wirksame Verbrechensbekämpfung wird eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit zunehmend wichtiger. Die einzelnen Staaten sind immer weniger in der Lage, die vom internationalen Verbrechen ausgehenden Herausforderungen im Alleingang zu bewältigen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Verbrechen mit grenzüberschreitenden Dimensionen und einem hohen Organisationsgrad handelt. Im Bereich der schweren internationalen Kriminalität, etwa beim Terrorismus, bei der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, beim Menschen- oder Drogenhandel sowie in Fällen von schwerem Betrug und Geldwäscherei ist dies oft der Fall. Häufig führen in solchen Fällen nur ein zwischen den betroffenen Staaten abgesprochenes und aufeinander abgestimmtes Handeln und die rasche Leistung umfassender Rechtshilfe zum Erfolg.
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Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (nachfolgend "Eurojust" genannt) unterstützt die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit der Behörden untereinander gelegt.
Aus diesen Überlegungen heraus hat die Europäische Union 2002 Eurojust geschaffen. Diese unabhängige, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete EU-Einrichtung mit Sitz in Den Haag wurde vor allem mit der Aufgabe betraut, bei Bedarf die Koordination zu fördern und zu verbessern, gerade in Fällen, in denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen im Zusammenhang mit einem schweren Verbrechen, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, durchführen. Allgemein soll eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden erreicht werden, so vor allem durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe. Eine rund um die Uhr tätige Einsatzzentrale stellt dabei sicher, dass Eurojust jederzeit Ersuchen entgegennehmen und bearbeiten kann. Einen wesentlichen Beitrag zur effizienteren Verbrechensbekämpfung leistet Eurojust generell auch durch die Bereitstellung einer Plattform, die es Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verschiedenster Sprachkreise aus Staaten mit unterschiedlich ausgestaltetem Prozessrecht ermöglicht, sich persönlich auszutauschen und die in ihren Heimatländern vorzunehmenden Strafverfolgungs- und Prozesshandlungen gemeinsam zu planen und zu koordinieren.
Eurojust unterstützt die zuständigen Behörden auch auf andere Weise, um die Wirksamkeit der Ermittlungen und der Strafverfolgungsmassnahmen zu erhöhen. Eurojust kommt dabei eine koordinierende und unterstützende Funktion zu.
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Eurojust kann jedoch nicht selber ermitteln oder Strafverfolgungen leiten. Es ist überdies nicht vorgesehen, bestehende Zusammenarbeitsinstrumente zu ersetzen. Die Tätigkeiten von Eurojust ergänzen somit nur das Dispositiv der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2013 / 376
Landtagssitzungen
03. Oktober 2013
Stichwörter
Abkommen FL-Euro­just über die Zusam­men­ar­beit bei der Bekämp­fung schwerer internat. Kriminalität
Ein­heit für jus­ti­zi­elle Zusam­men­ar­beit der EU, Abkommen mit FL
Euro­just, Zusam­men­ar­beit mit FL
FL-Euro­just, Abkommen über die Zusam­men­ar­beit bei der Bekämp­fung schwerer internat. Kriminalität