Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
Antrag der Regierung
II.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA 
 
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Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes) wurde 1952 gegründet und konnte im Jahr 2017 ihren 65. Geburtstag feiern. Seit 1983 hat die CIPRA International ihren Sitz in Liechtenstein. Die CIPRA ist die einzige internationale, alle Alpenstaaten umfassende Organisation, welche sich mit den spezifischen Umweltproblemen der Alpen länderübergreifend befasst. Ihre Haupttätigkeiten bilden die Förderung des Erfahrungsaustausches, die Sensibilisierung für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Umweltschutzes und die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung. Im einschlägigen Tätigkeitsbereich veröffentlicht die CIPRA zu diesem Zwecke speziellen Themen gewidmete Schriften, verbreitet Sachinformationen, führt selbst oder mit Partnern, auch im Rahmen der internationalen Partnerschaft für Berggebiete, Projekte durch und bietet in Expertengremien und Kommissionen ihre Mithilfe an. Die CIPRA hat für die Alpenkonvention nicht nur den entscheidenden Anstoss gegeben, sondern spielt als Beobachter bei der Entwicklung und Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle sowie insbesondere im Rahmen deren Öffentlichkeitsarbeit eine massgebende Rolle.
Mit ihrem Geschäftssitz in Liechtenstein bringt die CIPRA nicht nur den Standort Liechtenstein ins Bewusstsein, sondern macht damit auch die spezielle Bedeutung deutlich, welche Liechtenstein als einziges vollständig im Alpenraum gelegenes Land einer nachhaltigen Entwicklungspolitik für die Berggebiete entgegenbringt. Liechtenstein unterstützt deshalb die Aktivitäten der CIPRA seit dem Jahr 1990 mit einem Beitrag an die Deckung der Grundkosten wie Infrastruktur, Kommunikation und politische Arbeit und zusätzlich mit Beiträgen an konkrete Projekte. Es entspricht internationalen Gepflogenheiten, dass der Sitzstaat von international tätigen Organisationen massgebend für die Deckung ihrer Grundkosten aufkommt.
Für die Jahre 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007 hat der Landtag eine jährliche Unterstützung von CHF 400'000 für die Grundkosten beschlossen und festgelegt, dass die Regierung zusätzlich jährlich maximal CHF 150'000 an Projektkosten bewilligen kann, insgesamt also jährlich maximal CHF 550'000. Für die Periode 2008 bis 2011 wurden ein jährlicher Beitrag zur Deckung der Grundkosten in der
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Höhe von CHF 500'000 sowie ein jährlicher Beitrag an Projektkosten von maximal CHF 100'000 gesprochen.
Dieselben Mittel (jährlich CHF 500'000 Grundkosten und CHF 100'000 Projektaktivitäten) beantragte die CIPRA für die Periode 2012 - 2015. Die Regierung schlug angesichts der notwendigen Sparbemühungen vor, den Beitrag an die Grundkosten auf CHF 400'000 zu senken. Der Landtag unterstützte jedoch das Gesuch der CIPRA. Diese Beiträge wurden aber nur für die Jahre 2012 und 2013 beschlossen. Sollten weitere Sparanstrengungen nötig sein, könne somit bereits nach einer kürzeren Zeitdauer wieder darüber beraten werden.
Mit Schreiben vom 15. Mai 2013 stellte die CIPRA ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für die Jahre 2014 bis 2017 in selber Höhe wie in den Vorjahren, also CHF 500'000 für die Grundkosten und CHF 100'000 für Projektaktivitäten. Angesichts der äusserst angespannten Finanzlage und der Notwendigkeit, den Staatshaushalt langfristig zu sanieren, sah die Regierung keine Möglichkeit, dem Gesuch in dieser Höhe nachzukommen. Vielmehr war sie der Ansicht, dass auch beim Beitrag an die CIPRA ein deutlicher Sparschnitt vorzunehmen sei, auch wenn dieser sehr schmerzhaft ist und es in der damaligen gesamtwirtschaftlichen Lage für die CIPRA zunehmend schwieriger war, von privaten Geldgebern Beiträge zu erhalten. Die Regierung war zur Ansicht gelangt, dass der Beitrag für Projektaktivitäten abgeschafft und der Beitrag für die Grundkosten mittelfristig deutlich gekürzt werden sollte. Wie im Bericht und Antrag Nr. 45/2013 betreffend das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushaltes angekündigt, unterbreitete die Regierung dem Landtag in der Folge den Antrag für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von CHF 1.4 Millionen. Diese Mittel sollten der CIPRA allein für die Grundkosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar CHF 500'000 für das Jahr 2014, und je CHF 300'000 für die Jahre 2015 bis 2017. Der Landtag beschloss jedoch in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2013, der CIPRA in den Jahren 2014 bis 2017 einen jährlichen Landesbeitrag für die Grundkosten in der Höhe von CHF 500'000, jedoch keine Projektbeiträge auszurichten.
Mit Schreiben vom 21. Juni 2017 stellte die CIPRA ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für die Jahre 2018 bis 2021 in selber Höhe wie in den Vorjahren, also CHF 500'000 für die Grundkosten. Zudem beantragte sie, die Wiedereinführung
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eines Projektbeitrages in Zusammenhang mit der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum zu prüfen.
Die Regierung folgt dem Antrag der CIPRA in Bezug auf die Beiträge an die Grundkosten, lehnt den Antrag auf die Wiedereinführung eines Projektbeitrages mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Sparbemühungen jedoch ab.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 11. Juli 2017
LNR 2017-835
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Finanzbeschlusses betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Schreiben vom 21. Juni 2017 ersucht die CIPRA International das Land um einen Beitrag an ihre Grundkosten wie Infrastruktur, Kommunikation und politische Arbeit in der Höhe von CHF 500'000 pro Jahr für den Zeitraum 2018 bis 2021. Zudem beantragte die CIPRA die Prüfung der Wiedereinführung eines Projektbeitrages in Zusammenhang mit der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum.
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes) wurde 1952 gegründet: "Ziele von CIPRA-International sind die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der landschaftlichen Schönheit
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und Vielfalt sowie des reichen Kulturerbes im Alpenraum einschliesslich des Alpenvorlandes" (Art. 6 der Statuten).
Die CIPRA-International hat ihren Sitz seit 1983 in Liechtenstein - zuerst in Vaduz, seit 1996 in Schaan. CIPRA-International ist ein überkonfessioneller, überpolitischer und übernationaler Verein nach Art. 246 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. Der Verein ist im liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister eingetragen (H 1068/56). Seine Gemeinnützigkeit ist von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung anerkannt (Steuerakt Nr. 183 549).
CIPRA International ist eine Dachorganisation mit nationalen Vertretungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Slowenien sowie einer Vertretung in Südtirol. Diese sind ihrerseits wieder Dachorganisationen. Dadurch vertritt CIPRA International über 100 Organisationen im Alpenraum. Folgende Organisationen sind Mitglieder bei CIPRA-Liechtenstein Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg, Fischereiverein Liechtenstein, Liechtensteiner Alpenverein, Liechtensteiner Forstverein, Liechtensteiner Jägerschaft, Liechtensteiner Ornithologischer Landesverband, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (geschäftsführende Organisation der CIPRA Liechtenstein), Liechtensteinischer Imkerverein, Solargenossenschaft Liechtenstein, Verkehrsclub Liechtenstein.
Die Geschäftsstelle der CIPRA International befindet sich in Schaan, wo sie der-zeit fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt ungefähr gleich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei den nationalen Vertretungen in den verschiedenen Alpenländern. Diese werden allerdings nicht aus den Mitteln von CIPRA International finanziert, sondern sind selber für ihre Finanzierung zuständig und werden von den jeweiligen Ländern unterstützt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2017 / 290
Landtagssitzungen
05. September 2017
Stichwörter
Alpen­schutz­kom­mis­sion
Finanz­be­schluss CIPRA
Lan­des­bei­trag CIPRA
Standort Liechtenstein