Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 64
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Bis­he­rige Nachtragskredite
2.Vor­lie­gender Nachtragshaushalt
3.Von der Regie­rung bean­tragte Nachtragskredite
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2015)
 
4
Die dritte Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 73'000.
Die im Rahmen des Kyoto-Protokolls geforderte Bilanzierung der Treibhausgasemissionen sowie der entsprechende Inventarbericht der United Nations (UN) konnte in 2014 nicht erstellt werden, da die von der UN neu eingeführte Software Fehler aufwies, welche eine Bilanzierung verunmöglichte. Die dafür budgetierten Gelder wurden deshalb zum grossen Teil nicht in Anspruch genommen. Im Budgetjahr 2015 müssen nun die Bilanzen und Inventarberichte für zwei Bilanzierungsperioden erstellt werden. Dies verursacht Mehrkosten im Umfang von CHF 73'000. Daher wird ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 73'000 beantragt.
 
 
 
 
 
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Zuständige Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
5
Vaduz, 30. Juni 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (III/2015) zulasten der Verwaltungsrechnung 2015 zu unterbreiten.
1.Bisherige Nachtragskredite
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2015 / 246
Landtagssitzungen
03. September 2015
Stichwörter
Nach­trags­kredit III/2015