Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 68
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Grund­sätz­liche Ausführungen
2.Grund­sätz­liche Fragen und Dis­kus­si­ons­punkte im Rahmen der Eintretensdebatte
3.Fragen zu ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Erbrechts aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Reform des Erbrechts am 23. März 2012 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage eingehend diskutiert und in erster Lesung behandelt.
Im Zuge der Eintretensdebatte wurden eingehende Diskussionen geführt und diverse Fragen gestellt. Thematisiert wurde insbesondere das Ehegattenerbrecht und die damit in Zusammenhang stehende weitere Vorgehensweise der rechtlichen Umsetzung.
Soweit die Fragen von der zuständigen Regierungsvertreterin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Staatsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Staatsanwaltschaft, Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, Gemeinden
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Vaduz, 29. Mai 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Erbrechts (BuA Nr. 12/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Grundsätzliche Ausführungen
In der Sitzung vom 23. März 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 12/2012 betreffend die Reform des Erbrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Im Zuge der Eintretensdebatte wurden einige Fragen gestellt und Diskussionen betreffend das Ehegattenerbrecht und dessen rechtliche Umsetzung geführt. Diese Fragen und allgemeinen Anregungen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 265
Landtagssitzungen
20. Juni 2012
Stichwörter
Erbrecht des Ehe­gatten, Ausweitung
Erbrecht, Gesamtreform
Erbrecht, gesetz­li­ches, des Ehe­gatten, Ausweitung
Erbrecht, Weg­fall des münd­li­chen Privattestaments
Erb­ver­trags­recht, Neufassung
Not­tes­ta­ment, neues
Pri­vat­tes­ta­ment, münd­li­ches, Wegfall
Tes­ta­ment besach­wal­teter Personen
Tes­ta­ment mün­diger Minderjähriger