Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 69
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rung der betref­fenden Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rund­funk" (LRFG)
2.Abän­de­rung des Medien­ge­setzes (MedienG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) aufgeworfenen Fragen
 
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Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
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Vaduz, 1. Juni 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 22. April 2010 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 23/2010 bereffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Lesung wurde der Vorschlag eingebracht, in Art. 24 Abs. 1 LRFG den Begriff "in den amtlichen Publikationsorganen" zu streichen. Dies mit der Begründung, es reiche völlig aus, Stellenausschreibungen öffentlich auszuschrei-
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ben. Dem Verwaltungsrat solle es freigestellt sein, zu entscheiden, wo respektive in welchen Medien er die Stellenausschreibungen publizieren möchte.
Weitere Fragen wurden in der ersten Lesung nicht aufgeworfen. Ungeachtet dessen hat die Regierung die gegenständliche Revisionsvorlage einer neuerlichen kritischen Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass auch die Bestimmungen betreffend den Publikumsrat einer weitergehenden Bereinigung bedürfen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 245
2010 / 244
Landtagssitzungen
30. Juni 2010
Stichwörter
Finan­zie­rung, Rundfunk
Lan­des­sender, Radio Liechtenstein
Liech­tens­tei­ni­scher Rund­funk (LRF), Radio Liechtenstein
Liech­tens­tei­ni­scher Rund­funk, Finanzierung
Pub­li­kumsrat, Rundfunk
Radio Liech­tens­tein, Finanzierung
Radio Liech­tens­tein, Liech­tens­tei­ni­scher Rund­funk (LRF)
Rund­funk, Finanzierung
Rund­funk, Publikumsrat
Rund­funk­ge­setz