Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 194/2014 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2013/39/EU in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik)
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Mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) wurde ein Ordnungs-rahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangs- und Küstengewässer sowie des Grundwassers geschaffen. Über die Staats- und Ländergrenzen hinweg soll eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten bewirkt werden. Die Gewässer von bestimmten, zum Teil gefährlichen Stoffen, soweit wie möglich frei zu halten, ist ein wichtiger Schwerpunkt dieser Wasserrahmenrichtlinie.
Entsprechend erliess die Europäische Union (EU) im Jahre 2008 mit der Richtlinie 2008/105/EG Umweltqualitätsnormen in Form von Konzentrationsgrenzen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe. Zwischenzeitlich überprüfte die Kommission die Liste prioritärer Stoffe und gelangte zum Ergebnis, dass für weitere Schadstoffe Umweltqualitätsnormen festgelegt werden sollen. Zudem sollen für einige bestehende Stoffe die Umweltqualitätsnormen entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt überarbeitet sowie Biota-Umweltqualitätsnormen für einzelne bestehende Stoffe und neu benannte Stoffe erlassen werden.
Am 12. August 2013 nahm das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/39/EU zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik an. Die bisherige Liste der prioritären Stoffe mit 33 Parametern (Pestizide, Schwermetalle und organische Schadstoffe) wird auf 45 erhöht. Neben der Verschärfung bestehender Grenzwerte werden auch Grenzwerte für neue Substanzen eingeführt.
Am 25. September 2014 beschloss der Gemeinsame EWR-Ausschuss, die Richtlinie 2013/39/EU ins EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die mit der Richtlinie 2013/39/EU erfolgten Änderungen der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG erfordern einige kleinere Anpassungen in der liechtensteinischen Gewässerschutzgesetzgebung.
 
 
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 20. Januar 2015
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 194/2014 vom 25. September 2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 25. September 2014 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. Nr. L 226 vom 24.8.2013, Seite 1ff) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Richtlinie sieht eine Frist bis 14. September 2015 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen haben.
Landtagssitzungen
04. März 2015
Stichwörter
EU-Richt­linie 2013/39/EU (prio­ri­täre Stoffe in der Wasserpolitik)
Prio­ri­täre Stoffe in der Was­ser­po­litik (EU-Richt­linie 2013/39/EU)