Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 75
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Aus­wir­kungen auf Orga­ni­sa­tion, Ter­mine und Finanzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragkredits für ein Schulraumprovisorium für die Berufsmaturitätsschule am Standort Giessen in Vaduz  
 
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Ein weiterer Antrag, welcher die Basis der gegenständlichen Vorlage bildet, betrifft den Bau eines Schulraumprovisoriums am Standort Giessen in Vaduz zur Überbrückung des Raumbedarfs der Berufsmaturitätsschule (Teilzeit- und Vollzeitlehrgang) bis zur Fertigstellung des Schulzentrums Unterland II in Ruggell, in welchem dann die BMS untergebracht werden soll. Das Schulraumprovisorium ist notwendig, da durch das Wachstum des Vollzeitlehrgangs und die schwerpunktmässige Verlagerung des berufsbegleitenden Lehrgangs vom Abend- zum Tagesunterricht sowie die Erweiterung des Fächerangebots die dafür notwendigen Räumlichkeiten im Schulgebäude Giessen nachhaltig nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
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Mit dem Provisorium findet eine Entflechtung der beiden Schularten BMS und Freiwilliges 10. Schuljahr am Standort Giessen bei gleichzeitiger Beibehaltung von Synergienutzungen beispielsweise bei der Naturlehre, der Aula und den Aussenflächen statt.
Mit der Zustimmung des Landtags im März 2018 im Rahmen der Schulbautenstrategie zum Antrag betreffend das Schulraumprovisorium am Standort Giessen wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag spätestens im Jahr 2019 den Finanzbeschluss für die Genehmigung des entsprechenden Verpflichtungskredits vorzulegen. Mit der Vorlage des gegenständlichen Bericht und Antrags betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 2'680'000 für ein Schulraumprovisorium für die Berufsmaturitätsschule am Standort Giessen in Vaduz kommt die Regierung diesem Auftrag nach.
Die BMS benötigt bedingt durch den Wachstum des Vollzeitlehrgangs, die schwerpunktmässige Verlagerung des Teilzeitlehrgangs vom Abend- zum Tagesunterricht und die Erweiterung des Fächerangebots dringend zusätzlichen Raum. Das Schulraumprovisorium soll den Raumbedarf der BMS bis zu dem vom Landtag beschlossenen Einzug der BMS am neuen Schulstandort SZU II in Ruggell decken. Das zweigeschössige Schulraumprovisorium westlich des Schulgebäudes Giessen umfasst einen Eingangsbereich mit Pausenraum, vier Klassenzimmer, zwei Gruppenräume, einen Fachraum für Gestalten sowie die Verwaltungsinfrastruktur und Nebenräume. Im Schulgebäude Giessen, welches durch eine Passerelle mit dem Provisorium verbunden ist, werden weiterhin drei Klassenzimmer durch die BMS genutzt werden. Ausserdem können der Naturlehreraum, die Aula sowie die Aussenflächen sowohl von der BMS als auch vom Freiwilligen 10. Schuljahr genutzt werden. Das Provisorium wird in Modulbauweise erstellt. Sollte das Schulraumprovisorium nach Auszug durch die BMS am Schulstandort Giessen nicht weiter genutzt werden, kann der Holzbau demontiert und an einem anderen
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Standort wieder aufgebaut werden. Ansonsten wird das Provisorium rückgebaut. Mit dem Bau des Schulraumprovisoriums kann nach Zustimmung durch den Landtag 2019 begonnen werden, so dass das Provisorium in den Sommerferien 2019 bezogen werden könnte und somit ab dem Schuljahr 2019/20 zur Verfügung stehen würde. Die Alternative einer Mietlösung wurde durch die Regierung geprüft. Da die Kosten einer Mietlösung im Vergleich zum Neubau eines Provisoriums insgesamt aber deutlich höher wären, wurde die Alternative "Mietlösung" nicht weiter verfolgt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Schulamt
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Vaduz, 4. September 2018
LNR 2018-937
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragkredits für ein Schulraumprovisorium für die Berufsmaturitätsschule am Standort Giessen in Vaduz zu unterbreiten.
1.1Schulbautenstrategie
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2018 den Bericht und Antrag der Regierung betreffend Schulraumplanung der Sekundarschulstandorte und -bauten (Schulbautenstrategie)1 beraten. Die Strategie ist auf der heutigen Schulraumstruktur aufgebaut, umfasst Leitlinien für eine zukunftsorientierte Schulraumgestaltung und bezieht bisherige politische Diskussionen und damit verbundene Entscheide ein. Ziel dieser Strategie war es, verbindlich festzulegen, welche Vorhaben unter Berücksichtigung eines standortübergreifenden Gesamt-
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kontextes realisiert werden sollen. Das Land Liechtenstein soll langfristig mit einer ausreichenden, schul- und bedarfsgerechten Infrastruktur versorgt werden. Die Regierung unterbreitete dem Landtag mit dem Bericht und Antrag betreffend Schulbautenstrategie verschiedene Anträge: Neubau Schulzentrum Unterland II in Ruggell, Ersatzbau für den Trakt G am Schulzentrum Mühleholz I, Schulraumprovisorium am Standort Mühleholz zur Überbrückung des Raumbedarfs des Gymnasiums während der Bauzeit des Ersatzbaus des Traktes G und andere. Antrag d umfasste den Bau eines Schulraumprovisoriums am Standort Giessen in Vaduz zur Überbrückung des Raumbedarfs der Berufsmaturitätsschule (Teilzeit- und Vollzeitlehrgang) bis zur Fertigstellung des Schulzentrums Unterland II in Ruggell. Der Landtag hat diesem Antrag zugestimmt. Mit der Zustimmung wurde die Regierung beauftragt, spätestens im Jahr 2019 dem Landtag den Finanzbeschluss für die Genehmigung des Verpflichtungskredits vorzulegen. Mit der Vorlage des gegenständlichen Bericht und Antrags betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragkredits für ein Schulraumprovisorium für die Berufsmaturitätsschule am Standort Giessen in Vaduz kommt die Regierung dem Auftrag nach.



 
1Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend Schulraumplanung der Sekundarschulstandorte und - bauten (Schulbautenstrategie), BuA Nr. 5/2018.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 268
Landtagssitzungen
03. Oktober 2018
Stichwörter
Bau eines Schul­raum­pro­vi­so­riums am Standort Giessen in Vaduz
BMS
Schul­bau­ten­stra­tegie
Ver­pflich­tungs­kredit