Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 76
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung der Initiative
3.Inhalt­liche Stel­lung­nahme der Regie­rung zur Initiative
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG)
 
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 14. Juni 2019 (Eingang: 18. Juni 2019) wurde die Gesetzesinitiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) der Abgeordneten Johannes Kaiser, Manfred Kaufmann, Wendelin Lampert, Violanda Lanter, Thomas Rehak, Daniel Seger, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 3. Juni 2019 zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Auch die notwendige legistische Prüfung wurde vorgenommen. Zudem nimmt die Regierung eine inhaltliche Beurteilung der Initiative vor.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Stabsstelle Finanzen
 
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Vaduz, 9. Juli 2019
LNR 2019-1003 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 3. Juni 2019 reichten die Abgeordneten Johannes Kaiser, Manfred Kaufmann, Wendelin Lampert, Violanda Lanter, Thomas Rehak, Daniel Seger, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser beim Parlamentsdienst eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) ein. Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 14. Juni 2019 (Eingang 18. Juni 2019) wurde diese parlamentarische Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) überprüft
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die Regierung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 369
Landtagssitzungen
04. September 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Finanzausgleichsgesetz
Erhö­hung Sonderbeitrag
FinAG
Finanz­aus­gleich Gemeinden